Mit »Kindergipfel« und Task Force gegen Engpässe |
Cornelia Dölger |
15.12.2023 12:30 Uhr |
Als erstes Bundesland habe der Freistaat Sachsen erhebliche Flexibilisierungen in Bezug auf die Auslegung des Arzneimittel- und Apothekenrechts durchgesetzt, hieß es von einem Sprecher des Gesundheitsministeriums. Hierzu zähle etwa die Gestattung der Vorratshaltung importierter Arzneimittel in Apotheken sowie der Arzneimittelaustausch zwischen Apotheken ohne das Erfordernis einer Großhandelserlaubnis.
Seit 2016 finde zudem regelmäßig mindestens einmal jährlich ein Austausch mit der Pharmaindustrie statt, zu dem die gesamte Pharmabranche in Sachsen eingeladen sei.