Mit einer Janssen-Impfung doch vollständig geimpft |
Anders als kürzlich das Schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass eine einmalige Immunisierung mit dem Covid-19-Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson) ausreicht, um als vollständig geimpft zu gelten. / Foto: Fotolia/liveostockimages
Damit war die Beschwerde einer Frau, die im Oktober 2021 mit dem Vakzin geimpft worden war, im Eilverfahren erfolgreich. Sie gilt nach Gerichtsangaben nun wieder als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. (Az. VG 14 L 15/22)
Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Impfstatus nicht mehr an das PEI delegiert werden sollen. Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Januar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geändert worden. Damit war eine Einzelimpfung mit dem Vakzin für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreichend.
Derartige Entscheidungen müsse die Bundesregierung selbst treffen, hieß es nun in der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Vorschriften im Infektionsschutzgesetz könnten solche Aufgaben nicht an das Paul-Ehrlich-Institut übertragen werden. Solche Bedenken hatte auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vor rund einer Woche in einem Eilverfahren geäußert. Die Richter dort entschieden im Fall eines Ehepaares allerdings, dass jemand, der nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sei, keinen Anspruch auf eine Bescheinigung für vollständig Geimpfte habe.
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