Mit Checklisten zu neuen Covid-19-Medikamenten beraten |
Daniela Hüttemann |
03.01.2022 13:48 Uhr |
Expliziert wird dann die korrekte Einnahme erläutert: So muss der Patient bei Molnupiravir (Lagevrio®) fünf Tage lang morgens (zum Beispiel um 8 Uhr) und abends (zum Beispiel um 20 Uhr, also alle zwölf Stunden) je vier Kapseln à 200 mg (das heißt zweimal 800 mg am Tag), unzerkaut mit einem Glas Wasser unabhängig von Mahlzeiten einnehmen. Er darf die Kapseln nicht öffnen.
Bei Paxlovid sind es fünf Tage lang morgens und abends je zwei Filmtabletten Nirmatrelvir (300 mg) plus eine Filmtablette Ritonavir (100 mg) mit oder ohne eine Mahlzeit als Ganzes geschluckt (nicht gekaut, gebrochen oder zerdrückt).
Vergisst der Patient eine Einnahme, kann er diese bei Molnupiravir innerhalb von zehn Stunden, bei Paxlovid innerhalb von acht Stunden nach dem eigentlich vorgesehen Zeitpunkt nachholen; sonst erfolgt die Einnahme der nächsten Dosis zum regulären Zeitpunkt. Es darf keine doppelte Dosis genommen werden, wenn die vorherige Einnahme vergessen wurde.
Bei Molnupiravir ist keine Dosisanpassung bei Älteren, Adipositas, Nieren- oder Leberfunktionsstörungen nötig. Anders sieht dies bei Paxlovid aus. Bei einer mäßigen Nierenfunktionsstörung (eGFR ≥ 30 bis 60 ml/min) soll statt zwei nur eine Filmtablette Nirmatrelvir (150 mg) plus eine Filmtablette Ritonavir (100 mg) eingenommen werden.
Keine Dosisanpassung von Nirmatrelvir ist bei Älteren, Adipositas oder leichten bis mittelschweren Leberfunktionsstörungen (Child-Pugh A, B) nötig. Bei schwerer Nieren- oder Leberfunktionsstörung ist Paxlovid kontraindiziert.
Die Apotheke soll auf dem Bogen dokumentieren, wann das Präparat bei ihr bestellt wurde und wann sie es beim Großhandel geordert hat. Ebenso soll der Eingang in der Apotheke sowie die Abgabe/Auslieferung an den Patienten inklusive BfArM-Hinweisen für Anwendende und ein Begleitschreiben von MSD für Patienten dokumentiert werden. Die Beratung durch die Apotheke, ob persönlich in der Apotheke, per Telekommunikation oder per pharmazeutischem Botendienst, sollte vermerkt werden.
Zudem können auf der Checkliste unerwünschte Arzneimittelwirkungen dokumentiert werden. Die AMK bittet, die Patienten aktiv danach zu fragen und entsprechende Beschwerden zu melden. Zum Online-Meldeformular gelangt man direkt über den abgedruckten QR-Code.
Neben den beiden Präparate-spezifischen Checklisten haben AMK und die Pharmazeuten der Uni Heidelberg auch eine tabellarische Gegenüberstellung der Medikamenteneigenschaften erstellt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.