| Melanie Höhn |
| 08.10.2026 11:30 Uhr |
In diesem Zusammenhang hatte sich bereits eine Initiative aus Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen, dem Thüringer Apothekerverband, der Barmer-Krankenkasse sowie der Landesapothekerkammer Thüringen für eine verpflichtende Nutzung des E-Rezepts in einem Positionspapier ausgesprochen.
Für Apotheken ist vor allem bei Vorlage von Papierrezepten besondere Wachsamkeit erforderlich: Apothekenmitarbeitende sollten sich vor der Abgabe folgende Fragen stellen: Ist die Verordnungsmenge plausibel oder ungewöhnlich hoch? Beliefert die Apotheke regelmäßig solche Rezepte aus dieser Praxis oder handelt es sich um besonders ungewöhnliche, hochpreisige Arzneimittel, die die Apotheke noch nie beliefert hat? Ist die Apotheke mit dem Kunden vertraut? Rezeptfälscher würden Medikamente häufig telefonisch vorbestellen, erklärte die AOK Nordost, die schon mehrfach vor Rezeptfälschungen gewarnt hat.