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Selbstmedikation
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Meldungen zu Nebenwirkungen schärfen Sicherheitsprofil

Um Arzneimittelrisiken immer wieder neu und realistisch einschätzen zu können, sollten Apotheken einen Verdacht auf unerwünschte Wirkungen oder Qualitätsmängel auch bei altbekannten OTC-Präparaten melden. Die AMK gibt drei Beispiele.
AutorKontaktPZ
Datum 08.10.2026  15:00 Uhr
Meldungen zu Nebenwirkungen schärfen Sicherheitsprofil

OTC-Arzneimittel würden häufig als harmlos wahrgenommen, weil sie ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind. »Diese Wahrnehmung kann jedoch dazu führen, dass unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) seltener erkannt, abgeklärt oder gemeldet werden«, schreibt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) in der neuen Ausgabe des »Bulletin zur Arzneimittelsicherheit«.

Einer Studie zufolge gingen etwa 4 Prozent der stationären Aufnahmen einer internistischen Klinik auf Neben- und Wechselwirkungen im Zusammenhang mit Arzneimitteln der Selbstmedikation zurück. »Gerade deshalb sind Meldungen zu Verdachtsfällen bei OTC-Arzneimitteln besonders wertvoll«, heißt es in dem Beitrag.

Dadurch ließen sich Probleme und Warnsignale in der breiten Anwendung unter Alltagsbedingungen möglichst frühzeitig erkennen. »Jede Meldung hilft dabei, das Wissen über die sichere Anwendung auch solcher Arzneimittel zu erweitern, die seit vielen Jahren verfügbar sind«, betont die AMK. Tatsächlich entfielen rund 15 Prozent aller AMK-Meldungen in den Jahren 2020 bis 2025 auf OTC-Präparate.

Das Uppsala Monitoring Centre in Schweden, Veranstalter der #MedSafetyWeek, nimmt an, dass weniger als 10 Prozent aller auftretenden Nebenwirkungen gemeldet werden. Auch die AMK geht weiterhin von einem großen Underreporting aus und bittet alle Apotheken um Mithilfe. Denn gerade bei Problemen in der Selbstmedikation sind die Apotheken erste Ansprechpartner. Die AMK ruft dazu auf, solche Probleme zu melden, ob vermutete Nebenwirkung, Anwendungsfehler oder Qualitätsmangel – auch wenn die Nebenwirkung bereits in den Fach- und Gebrauchsinformationen steht. Es geht darum, die Häufigkeit besser einschätzen zu können. Das gilt insbesondere, wenn ein Arzneimittel von der Verschreibungspflicht in die Selbstmedikation entlassen wird (OTC-Switch).

Ein OTC-Status markiere nicht das Ende, sondern eine neue Phase der Überwachung bezüglich seiner Sicherheit, »da betroffene Arzneimittel fortan von einer größeren und heterogeneren Patientengruppe und unter den vielfältigsten Bedingungen des Versorgungsalltags eigenverantwortlich zur Selbstmedikation angewendet werden«.

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