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EU-Parlament
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Mehr Geld für die EMA und E-Rezepte aus dem Ausland

Das EU-Parlament hat in dieser Woche gleich zwei für die Gesundheitsbranche relevante Entscheidungen getroffen: zum einen die neue Gebührenverordnung der EMA verabschiedet und zum anderen den EU-Gesundheitsdatenraum in die Trilog-Verhandlungen geschickt. Damit rückt unter anderem das grenzüberschreitende E-Rezept immer näher.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 14.12.2023  17:30 Uhr
Mehr Geld für die EMA und E-Rezepte aus dem Ausland

Mit dem neuen Gebührensystem bekommt die Europäische Arzneimittelbehörde EMA einen modernen Anstrich. Das Pauschalsystem ist nun passé. Stattdessen hat das Europäische Parlament gestern mit großer Mehrheit für ein kostenbasiertes System gestimmt. Eine Reform der knapp 20 Jahre alten Struktur war nötig geworden, weil unter anderem das Verhältnis zwischen den eigenen Gebühren der EMA und den zugrundeliegenden Kosten nicht mehr stimmig war.

Konkret wird es nun für einige Gebühren im Bereich der Human- und Tierarzneimittel eine Anpassung an die Inflationsrate geben. Und auch die nationalen Behörden dürfen sich über eine bessere Vergütung freuen. Mit der zusätzlichen Summe sollen sie mehr Personal einstellen, um so beispielsweise die wissenschaftliche Bewertung von Anträgen besser stemmen zu können. Ermäßigte Gebühren wird es zudem für Kleinstunternehmen sowie Forschungsorganisationen geben, die entweder öffentlich oder ohne Erwerbszweck agieren. Ziel war es auch, die Rolle der Arzneimittelagentur insgesamt zu stärken sowie mehr Transparenz in die Kostenberichterstattung zu bringen.

TI wird kompatibel sein

Das EU-Parlament war fleißig und hat außerdem in dieser Woche den Weg für die Trilog-Verhandlungen für den sogenannten European Health Data Space (EHDS) freigemacht. Der Europäische Gesundheitsdatenraum ist zentraler Baustein der Europäischen Gesundheitsunion. Schon bald wird es damit Patienten in ganz Europa möglich sein, ihre medizinischen Daten etwa aus der elektronischen Patientenakte (EPA) im europäischen Ausland abzurufen oder ein E-Rezept einzulösen zu können.

Arztbesuche in anderen Mitgliedstaaten sind also demnächst problemlos möglich. Dabei entscheidet der Patient selbst, welchen Angehörigen der Gesundheitsberufe er den Datenzugriff erlaubt. Es ist das von auszugehen, dass die Telematik-Infrastruktur (TI) mit den europäischen Vorgaben kompatibel sein wird.

Ziel des EHDS ist es, Kosten zu senken sowie Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Durch die Möglichkeiten, Gesundheitsdaten auch für die Forschung zu nutzen, erhofft sich die EU mehr Hinweise zu seltenen oder chronischen Erkrankungen. Konkret geht es etwa um Daten zu Krankheitserregern, genetische Daten oder Informationen aus öffentlichen Gesundheitsregistern. Es war ein großer Balanceakt, einen Kompromiss zwischen Datenschutz und Datensouveränität für die Patienten herzustellen.

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