Mehr Geld für die EMA und E-Rezepte aus dem Ausland |
Jennifer Evans |
14.12.2023 17:30 Uhr |
Angesichts dessen hat wohl auch ein Änderungsantrag im Plenum des EU-Parlaments grünes Licht bekommen. Der besagt nämlich: Ein Widerspruch gegen die Nutzung persönlicher Gesundheitsdaten ist dann möglich, wenn der jeweilige Mitgliedstaat diese Möglichkeit, die praktisch einer Opt-out-Lösung entspricht, gesetzlich verankert hat.
Mit Blick auf die grenzüberschreitende Interoperabilität von E-Health-Anwendungen hatte sich die ABDA vor allem um das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufern gesorgt. Dies dürfe mit dem EHDS auf keinen Fall negativ beeinträchtigt werden, wie Mathias Arnold, ABDA-Vizepräsident und Leiter der Europadelegation der Bundesvereinigung, betonte. Darüber hinaus dürfe die Verwendung von Apothekendaten weder Geschäftsgeheimnisse der Betriebe preisgeben noch die Apotheken überfordern.
Zum Hintergrund: Die Apotheken betrifft die geplante Primärnutzung der Gesundheitsdaten zum Beispiel in Zusammenhang mit den pharmazeutischen Dienstleistungen. Für diese müssen sie Eckdaten ihrer Patienten abfragen und speichern. Künftig können dann außerdem Menschen aus dem EU-Ausland freiwillig Informationen an sie übermitteln.
Das bedeutet: Die Offizinen werden zu Dateninhabern, deren Datenbestände womöglich für Dritte im Rahmen der Sekundärnutzung von Interesse sind. Arnold forderte daher: »Die Abfrage von Apothekendaten darf deshalb nur über zentrale nationale Stellen erfolgen.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.