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Zwei Jahre Cannabisgesetz 
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Medizinalcannabis statt Social Clubs 

Der zweite Evaluationsbericht des Cannabisgesetzes zeigt, dass sich sehr viele Konsumenten hochpotentes medizinisches Cannabis im Internet beschaffen. Die Experten fordern daher weniger restriktive Bestimmungen für sogenannte »Cannabis Social Clubs« und eine THC-Obergrenze für frei verschreibbare Cannabisblüten.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 01.04.2026  14:27 Uhr

Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Im Vorfeld wurde lange und hitzig über das Gesetz gestritten. Insbesondere Politikerinnen und Politiker der Union warnten vor steigendem Konsum und befürchteten schlimme Konsequenzen für die Gesundheit junger Menschen. Doch auch die vielen strengen und kleinteiligen Regelungen wurden als wirklichkeitsfremd und zu restriktiv kritisiert. Die damalige Ampel-Regierung hat daher eine wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Jetzt liegt der zweite Zwischenbericht vor. Dessen Ergebnisse sind allerdings nur vorläufig, Die gesamte Evaluation läuft noch bis April 2028.

Der erste, schon im September 2025 vorgelegte Evaluationsbericht enthielt vor allem die Ergebnisse quantitativer Auswertungen. Die Autoren konnten beispielsweise zeigen, dass die Teillegalisierung nicht zu einem Anstieg des Cannabiskonsums bei Erwachsenen führte. Der Konsum steigt in dieser Altersgruppe zwar seit etwa 15 Jahren kontinuierlich an, die Teillegalisierung hatte aber keinen messbaren Effekt auf diese Entwicklung. Bei Jugendlichen konnte sogar ein leichter Rückgang des Konsums beobachtet werden.

Der am 1. April vorgestellte zweite Evaluationsbericht verfolgt dagegen einen qualitativen Ansatz. Dafür wurden unter anderem Interviews mit jungen Konsumierenden und Fachkräften im Bereich Suchtprävention sowie den Strafverfolgungsbehörden geführt. 

Medizinalcannabis statt Schwarzmarkt 

Ein erklärtes Ziel des Cannabisgesetzes war das Zurückdrängen des Schwarzmarktes. Laut dem Evaluationsbericht scheint das tatsächlich zu gelingen, allerdings nicht so wie von der Ampel-Koalition beabsichtigt. Der Markt für medizinisches Cannabis ist seit der Teillegalisierung stark gewachsen und lag im Jahr 2025 bei etwa 200 Tonnen. In den Interviews gaben die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die regelmäßig Cannabis konsumieren an, ihr Gras aus »Online Apotheken« zu beziehen. Die Wissenschaftler sehen Onlineplattformen, die das eigentlich verschreibungspflichtige Medikament für den Freizeitkonsum vermarkten, als Treiber dieser Entwicklung. 

Die Autoren des Evaluationsberichtes sind über diese Entwicklung nicht glücklich. Die auf den Plattformen verfügbaren Cannabisblüten weisen oft einen THC-Gehalt von deutlich über 15 Prozent auf. Bei diesen hochpotenten Produkten bestehe ein erhöhtes Risiko für psychische Probleme. Gleichzeitig fehle es an Evidenz für eine medizinische Indikation. In kontrollierten Studien sei die Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln nur für wenige Erkrankungen nachgewiesen worden. In diesen Studien seien außerdem fast ausschließlich Präparate mit einem THC-Gehalt von unter 10 Prozent untersucht worden. 

Die Experten beklagen außerdem, dass die Onlineplattformen systematisch gegen heilmittelwerberechtliche Vorgaben verstoßen, die eigentlich jede Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Medizinalcannabis untersagen.

Der Evaluierungsbericht zeigt auch, dass der private Eigenanbau von Cannabis durch Konsumierende zunimmt. Die genaue Menge des legal angebauten Cannabis ließe sich zwar nicht quantifizieren, allerdings gebe ein zunehmender Anteil der Konsumierenden an, ihr Cannabis hauptsächlich aus dem eigenen Anbau zu beziehen. Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 betrieben nur 5,4 Prozent der befragten Konsumierenden Eigenanbau, im zweiten Halbjahr des Jahres 2025 waren es 21,4 Prozent. Mit 35,2 Prozent ist jedoch der sogenannte »social supply«, also der illegale Bezug über Freunde und Bekannte, weiter die wichtigste Bezugsquelle. 

Der eigentlich im Cannabisgesetz vorgesehene Bezug über Anbauvereinigungen spielt dagegen weiterhin kaum eine Rolle. So wurden bundesweit bis zum 31. Oktober 2025 nur 366 Anbauvereinigungen genehmigt. Maximal 3,5 Prozent der Konsumierenden konnten im Jahr 2025 ihr Cannabis aus einer Anbauvereinigung beziehen. Nur in weniger als der Hälfte der Landkreise in Deutschland existiert ein solcher Verein.

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