Medikationslisten sollen Komplikationen verhindern |
Lukas Brockfeld |
26.06.2024 14:00 Uhr |
Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte am Dienstag die Vorteile der geplanten ePA. / Foto: PZ/Lukas Brockfeld
Nach dem E-Rezept steht das nächste große Digitalisierungsprojekt der Bundesregierung in den Startlöchern. Im kommenden Jahr soll für 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland eine elektronische Patientenakte eingerichtet werden. Für die Bürgerinnen und Bürger erfolgt das Anlegen der Akte automatisch, sie haben allerdings die Möglichkeit, der ePA zu widersprechen (Opt-out Lösung). Die ePA kann in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) aufgerufen werden. Die Patienten haben außerdem die Möglichkeit, ihre ePA über die Krankenkassen-App einzusehen und zu bearbeiten.
Da die Gesundheitsakte sensible Daten enthält, müssen sich die Patienten vor der ersten Anmeldung mit ihrem elektronischen Personalausweis und der dazugehörigen PIN oder der EGK mit PIN authentifizieren. Alternativ soll eine erste Authentifizierung auch in der Apotheke möglich werden. Die PIN für die EGK wird meist per Post von den Versicherungen an die Versicherten übermittelt. Hierfür müssen die Versicherten in einer Postfiliale ihre Identität mit einem Reisepass oder einem Personalausweis nachweisen. Zukünftig soll auch die Authentifizierung für das Beantragen der PIN in der Apotheke möglich werden.
Die ePA soll unter anderem Medikationslisten, Befundberichte, Arzt- und Entlassungsbriefe, Labordaten und Abrechnungsdaten enthalten. Für Ärzte und Krankenhäuser wird das Befüllen der ePA verpflichtend. Dafür erhalten Sie, solange der Patient nicht widerspricht, mit dem Lesen der EGK für 90 Tage Zugriff auf die Akte. Patienten haben außerdem die Möglichkeit, zum Beispiel ihrem Hausarzt einen dauerhaften Zugriff freizuschalten. Apotheken dürfen standardmäßig für drei Tage auf die ePA ihrer Kunden zugreifen.
Die Medikationslisten werden automatisch mit den Daten des E-Rezepts befüllt. Die ePA erfasst sowohl das Ausstellen als auch das Einlösen des Rezepts. Ab Juli 2025 sollen Apotheken außerdem die Möglichkeit erhalten, auf Wunsch der Patienten nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Akte zu ergänzen. Die Patienten erhalten die Option, ihre gesamte Medikationsliste zu löschen. Es wird allerdings nicht möglich sein, gezielt einzelne Verschreibungen zu löschen. So soll die Aussagekraft der Medikationslisten gewährleistet bleiben.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.