Medikationslisten sollen Komplikationen verhindern |
Lukas Brockfeld |
26.06.2024 14:00 Uhr |
Die Patientinnen und Patienten bekommen die Möglichkeit, über die Krankenkassen-App selbst Dokumente, zum Beispiel von älteren Befunden, in ihrer ePA zu ergänzen. Außerdem können sie dem Hochladen bestimmter Daten widersprechen. Zum Schutz der Privatsphäre wird es zusätzlich möglich, den Zugriff zeitlich und inhaltlich zu begrenzen. Die Patienten können bestimmte Ärzte auch gänzlich vom Zugriff auf die ePA ausschließen.
Um die sensiblen Gesundheitsdaten vor unerlaubten Zugriffen zu schützen, werden sie verschlüsselt auf Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Die Kommunikation zwischen den verschiedenen Komponenten erfolgt immer mit einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Die einzelnen Daten werden getrennt gelagert, um einen Einbruch in den gesamten deutschen Datensatz zu verhindern. Es soll sichergestellt werden, dass nur die Patienten und die Gesundheitseinrichtungen auf die ePA zugreifen können. Die Krankenkassen werden vom Zugriff ausgeschlossen.
Die Daten der ePA sollen außerdem in der medizinischen Forschung eingesetzt werden. Das BMG spricht hier von einem »enormen Potential für die Verbesserung der Versorgung«. Die Inhalte der Patientenakte sollen daher pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet werden. Die Patienten bekommen die Möglichkeit, der Weiterleitung der Daten zu widersprechen. Forschende, die die Daten nutzen wollen, müssen einen entsprechenden Antrag beim FDZ stellen. Die Daten sollen ab Juli 2025 verfügbar werden.
Zur Zeit wird im BMG noch an der ePA gearbeitet. Im Oktober will das Ministerium damit anfangen, die breite Öffentlichkeit, zum Beispiel mit Plakaten und Anzeigen, über die elektronische Patientenakte aufzuklären. Ab dem 15. Januar sollen die Patientenakten für vier Wochen in den Modellregionen Franken und Hamburg getestet werden. Anschließend soll die ePA in ganz Deutschland zur Verfügung stehen.
Andere Digitalisierungsprojekte legten in der Vergangenheit holprige Starts hin. Sebastian Zilch, der im BMG unter anderem für die Gematik und die TI verantwortlich ist, versprach daher auf einem Presseseminar am Dienstag: »Wenn wir nach den vier Wochen feststellen sollten, dass wir noch nicht an dem Punkt sind, wo wir die ePA bundesweit skalieren können, dann werden wir das auch nicht machen.«
Man habe außerdem aus den Erfahrungen des E-Rezept-Rollouts gelernt und darauf geachtet, Fehlerquellen zu reduzieren. »Die elektronische Patientenakte und die Medikationsliste wurden bewusst so designt, dass die Relevanz der Primärsysteme reduziert wurde. Die Medikationsliste wird durch die unmittelbare Kopplung mit dem E-Rezept befüllt. Sie brauchen dafür nicht zwangsläufig das PVS und sie brauchen auch keine super gut integrierte EPA«, erklärte Zilch.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.