Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Abgabe von Schutzmasken

Masken-Voucher kommen erst im Laufe des Monats

Ab Donnerstag müssen Risikopatienten in der Apotheke einen Gutschein ihrer Krankenkasse vorlegen, wenn sie ihren Anspruch auf kostenlose Atemschutzmasken geltend machen wollen. Erst Anfang der Woche allerdings hat die Bundesdruckerei damit begonnen, die Voucher an die Versicherer zu verschicken. Damit dürften die wenigsten Gutscheine rechtzeitig bei den Patienten eintreffen.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 05.01.2021  10:28 Uhr

Direkt vor dem Jahreswechsel hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Nerven der Apotheker auf eine harte Probe gestellt. Recht kurzfristig hatte er eine Verordnung erlassen, die rund 27 Millionen Deutschen ab Mitte Dezember Anspruch auf kostenlose Atemschutzmasken zusprach. Doch was im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie eigentlich ein sinnvoller Ansatz ist, hatte in den Apotheken mitunter für chaotische Zustände gesorgt. So waren nicht nur Lieferschwierigkeiten bei den Masken ein Problem. Vielmehr mussten die Apotheker auch selbst prüfen, ob ein Kunde überhaupt zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählt.

Anfang Januar hat nun die zweite Ausgabewelle begonnen, in der alles geregelter ablaufen soll. So sollen Krankenkassen und Privatversicherer ihren Risikopatienten Gutscheine zuschicken, mit denen sie insgesamt zwölf Masken in der Apotheke abholen können. Bis zum morgigen 6. Januar gilt eine Übergangsfrist, dann sind die Voucher in der Apotheke Pflicht. Allerdings dürften nur wenige Patienten bis dahin einen Gutschein bekommen. Hintergrund ist neben dem knappen Zeitrahmen der Verordnung das recht aufwendige Herstellungsverfahren der Voucher als fälschungssichere Dokumente. Diese Aufgabe hat die Bundesdruckerei übernommen, die nun Anfang der Woche mit dem Gutscheinversand an Krankenkassen und Privatversicherer begonnen hat. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am Montag über Twitter bekanntgegeben. »Im Laufe des Januars werden die fälschungssicheren Coupons an die Berechtigten verschickt«, so das BMG.

Zeitplan nicht gehalten

Der ursprünglich gesetzte Zeitplan kann damit kaum noch gehalten werden. Schließlich müssen auch die Kassen die Berechtigungsscheine zusammen mit einem Anschreiben an ihre Versicherten per Post auf den Weg bringen. Je zwei Voucher sollen die Betroffenen bekommen, mit denen sie in genau festgelegten Zeiträumen jeweils ein Set mit sechs Masken beziehen können: Zwischen dem 1. Januar und 28. Februar sowie zwischen dem 16. Februar und 15. April. Zwar bleibt den Versicherten damit ausreichend Zeit, die Gutscheine einzulösen, selbst wenn diese erst im Laufe der nächsten Tage bei ihnen eintreffen werden. Dennoch dürften in vielen Apotheken Diskussionen entstehen, wenn Patienten vorübergehend keine Möglichkeit haben, ihren Anspruch auf die Masken geltend zu machen.

Dass es mit dem rechtzeitigen Versand der Berechtigungsscheine knapp werden könnte, hatte sich bereits im Dezember abgezeichnet. So waren im Kassenlager kritische Stimmen zu hören gewesen, die den Zeitrahmen als zu knapp bezeichnet hatten. Wenn die Voucher bei den Versicherungen eintreffen, soll es nun ganz schnell gehen. »Die Krankenkassen stehen in den Startlöchern, um ihren Versicherten die Gutscheine für die FFP2-Masken zuzusenden, sobald sie diese von der Bundesdruckerei erhalten haben«, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands, auf Nachfrage der PZ. Ganz ähnlich äußerte sich die AOK Baden-Württemberg. Etwas zurückhaltender zeigte sich der Verband der Privaten Krankenversicherung. »Der Versand soll nach Möglichkeit noch im Januar 2021 beginnen«, hieß es dort. 

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa