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Krankenhaus
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Mangelernährung verschlechtert Prognose

Jeder dritte Patient in deutschen Krankenhäusern ist laut einer aktuellen Analyse mangelernährt, doch diagnostiziert wird dies bei kaum einem. Ein flächendeckendes Screening auf Mangelernährung vor der Aufnahme könnte die Situation verbessern.
AutorKontaktJohanna Hauser
Datum 19.08.2026  10:30 Uhr

Eine Analyse bundesweiter Krankenversicherungsdaten aus den Jahren 2017 bis 2024, die aktuell im »Deutschen Ärzteblatt« erschien, zeigt eine erhebliche Versorgungslücke auf: Obwohl schätzungsweise 30 Prozent der Krankenhauspatienten mangelernährt sind, erhalten nur zwischen 1,16 und 1,3 Prozent der Betroffenen eine entsprechende Diagnose und Behandlung.

Dabei ist das Thema alles andere als trivial. Zahlreiche Erkrankungen können die Aufnahme von Nährstoffen und/oder Kalorien vermindern. Beispiele sind Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, Infektionskrankheiten oder Krebs. Besonders kritisch wird es, wenn die Patienten bereits vor der stationären Aufnahme einen niedrigen Body-Mass-Index (BMI) oder eine reduzierte Muskelmasse aufweisen oder ungewollt Gewicht verloren haben. Nach Kriterien der Global Leadership Initiative on Malnutrition (GLIM) rechtfertigen diese Faktoren die Diagnose Mangelernährung.

Sterblichkeit und Hospitalisierungsrate steigen

Für ihre Analyse verglichen die Forschenden um Dr. Monika Rau vom Universitätsklinikum Würzburg die Sterblichkeit, die Rehospitalisierungsraten und die durchschnittlich verursachten Gesundheitskosten von Menschen mit und ohne ICD-10-codierter Mangelernährung (Kontrollgruppe). Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Kontrollgruppe aufgrund der Dunkelziffer mangelernährte Patienten ohne entsprechende Diagnose enthält.

Menschen mit diagnostizierter Mangelernährung hatten eine etwa doppelt so hohe Sterblichkeit innerhalb von 90 Tagen im Vergleich zur Kontrollgruppe (18,2 Prozent versus 7,3 Prozent). Auch erneute Hospitalisierungen innerhalb von 90 Tagen waren bei diagnostizierter Mangelernährung häufiger (44,9 Prozent gegenüber 37,8 Prozent). Außerdem verursachten nachweislich mangelernährte Patienten durchschnittlich mehr als 4000 Euro zusätzliche Gesundheitskosten pro Person und Jahr.

Bekannte Versorgungslücke

Das Ausmaß der Mangelernährung war bekannt: Der Ende 2024 erschienene 15. Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bescheinigte bereits 33,9 Prozent der hospitalisierten Patienten zwischen 2019 und 2022 eine mäßige bis schwere Mangelernährung. Grundlage für die Auswertung bildete die nicht repräsentative NutritionDay-Auswertung, basierend auf Daten von 40 Kliniken und insgesamt 1755 Patienten. 14 Prozent der Patienten waren untergewichtig, 24 Prozent hatten ungewollt mehr als 5 Prozent an Gewicht verloren. Die Deutsche Krankenhaus-Mangelernährungsstudie bezifferte den Anteil betroffener Patienten auf 27,4 Prozent.

»Die Ergebnisse bestätigen eine seit Langem bekannte Versorgungslücke: Mangelernährung ist bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten wesentlich häufiger, als sie im klinischen Alltag diagnostiziert und dokumentiert wird. Während prospektive Untersuchungen in Deutschland Prävalenzen von etwa 27 bis 34 Prozent zeigen, findet sich in den ausgewerteten Krankenkassendaten nur bei rund 1,2 Prozent der Hospitalisierten eine entsprechende ICD-codierte Diagnose«, ordnet Dr. Michael Adolph, Universitätsklinikum Tübingen, die Daten gegenüber dem Science Media Center Deutschland ein.

Screenings als effektive Maßnahme

Vermeiden ließe sich diese Problematik recht einfach: Screenings auf Mangelernährung zu Beginn des Krankenhausaufenthalts – wie sie zum Beispiel in den Niederlanden Standard sind – und die Einleitung entsprechender Maßnahmen, vor allem bezüglich der Ernährung, während des Krankenhausaufenthalts. Dies würde die Versorgung für die Patienten deutlich verbessern und wäre auch wirtschaftlich vorteilhaft.

In Leitlinien werden entsprechende Screenings zwar empfohlen, sind aber nicht verpflichtend. Aktuell nehmen sich laut SMC 35 deutsche Krankenhäuser der Problematik an und haben Qualitätsverträge mit Krankenkassen geschlossen, um Mangelernährung strukturiert zu erkennen und zu behandeln.

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz hat sich das Thema ebenfalls auf die Fahnen geschrieben. Zukünftig soll eine Richtlinie festlegen, wie Mangelernährung in Krankenhäusern erkannt und behandelt werden soll und welches Personal dafür erforderlich ist. Mit der Erstellung ist der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt.

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