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Antrag abgelehnt

Lunapharms Klage gegen BMG scheitert 

Das Pharmaunternehmen Lunapharm hatte sich über Passagen auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geärgert und dagegen Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte den Antrag ab und folgte damit der Entscheidung der Vorinstanz.
Jennifer Evans
06.05.2020  14:42 Uhr

Strittige Aussagen sind rechtmäßig

Auch für das OVG Münster spricht »Überwiegendes dafür, dass die streit-gegenständlichen Äußerungen rechtmäßig sind« und sieht daher Lunapharm nicht in seinen Rechten verletzt. Vielmehr würden die Handlungen des Unternehmens neutral beschrieben und enthielten gegenüber der Geschäftsführerin keine Vorwürfe. »Eine andere Auslegung ergibt sich aus Sicht eines verständigen Durchschnittsempfängers auch nicht aus dem jeweiligen Gesamtzusammenhang der beiden Texte«, heißt es in dem Beschluss. Das bedeutet, das BMG darf weiterhin von »mutmaßlich gestohlenen« Arzneimitteln sprechen.

Da der Beschluss des OVG Münster nicht mehr anfechtbar ist, bleibt Lunapharm auf den Kosten für die Beschwerde sitzen. Der Streitwert für beide Instanzen liegt demnach bei jeweils 10.000 Euro.

Der Skandal um das Unternehmen aus dem brandenburgischen Mahlow, über den das ARD-Magazin »Kontraste« zuerst im Juli 2018 berichtete hatte, führte zum Rücktritt der damaligen Gesundheitsministerin Diana Golze (Die Linke). Trotz frühzeitiger Hinweise, dass jahrelang Krebsmedikamente aus griechischen Kliniken gestohlen und in Deutschland verkauft wurden, hatten die Behörden erst spät eingegriffen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte schließlich Anklage gegen die Geschäftsführerin von Lunapharm erhoben.

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