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Antrag abgelehnt

Lunapharms Klage gegen BMG scheitert 

Das Pharmaunternehmen Lunapharm hatte sich über Passagen auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geärgert und dagegen Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte den Antrag ab und folgte damit der Entscheidung der Vorinstanz.
Jennifer Evans
06.05.2020  14:42 Uhr

Im Zusammenhang mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hatte das BMG auf den Fall Lunapharm verwiesen und geschrieben, das Unternehmen habe »von einer griechischen Apotheke hochpreisige Krebsarzneimittel bezogen, die zuvor mutmaßlich in griechischen Krankenhäusern gestohlen worden waren.« Das geht aus der Beschlussbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hervor, die der PZ vorliegt. Da der Diebstahl aber bislang nicht bewiesen ist, ging das Pharmaunternehmen aus Brandenburg gegen die Äußerung vor. Ebenfalls wehrte es sich gegen die Aussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der in seiner Bundestagsrede zum GSAV wiederholte, dass es um gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland gehe, die durch Lunapharm auf den deutschen Markt gelangt seien. Darauf löschte das Ministerium alle strittigen Formulierungen.

Das Pharmaunternehmen beteuert, diese Medikamente nicht wissentlich und vorsätzlich aus Griechenland beschafft zu haben und wehrte sich gegen den entsprechenden Eindruck, der durch die Äußerungen auf der BMG-Website entstanden ist. Doch die Richter aus Münster lehnten den Antrag nun ab und folgten der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln, das sich bereits im Oktober 2019 mit dem Thema befasst hatte.

Die Vorinstanz hatte die Veröffentlichung der strittigen Aussagen durch den staatlichen Informationsauftrag des Ministeriums über die Motive des Gesetzesvorhabens gedeckt gesehen, weil diese dem Zweck dienten, die Öffentlichkeit zu informieren. Als Hinweis darauf, dass die Umstände zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht geklärt waren, reichte den Kölner Richtern die BMG-Formulierung »mutmaßlich gestohlen«. Dass es sich juristisch womöglich um Unterschlagung und nicht um Diebstahl handelt, war für das Gericht ohne Belang. Demnach kann die Öffentlichkeit hier nicht klar differenzieren. 

Strittige Aussagen sind rechtmäßig

Auch für das OVG Münster spricht »Überwiegendes dafür, dass die streit-gegenständlichen Äußerungen rechtmäßig sind« und sieht daher Lunapharm nicht in seinen Rechten verletzt. Vielmehr würden die Handlungen des Unternehmens neutral beschrieben und enthielten gegenüber der Geschäftsführerin keine Vorwürfe. »Eine andere Auslegung ergibt sich aus Sicht eines verständigen Durchschnittsempfängers auch nicht aus dem jeweiligen Gesamtzusammenhang der beiden Texte«, heißt es in dem Beschluss. Das bedeutet, das BMG darf weiterhin von »mutmaßlich gestohlenen« Arzneimitteln sprechen.

Da der Beschluss des OVG Münster nicht mehr anfechtbar ist, bleibt Lunapharm auf den Kosten für die Beschwerde sitzen. Der Streitwert für beide Instanzen liegt demnach bei jeweils 10.000 Euro.

Der Skandal um das Unternehmen aus dem brandenburgischen Mahlow, über den das ARD-Magazin »Kontraste« zuerst im Juli 2018 berichtete hatte, führte zum Rücktritt der damaligen Gesundheitsministerin Diana Golze (Die Linke). Trotz frühzeitiger Hinweise, dass jahrelang Krebsmedikamente aus griechischen Kliniken gestohlen und in Deutschland verkauft wurden, hatten die Behörden erst spät eingegriffen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte schließlich Anklage gegen die Geschäftsführerin von Lunapharm erhoben.

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