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Lieferengpässe

Linke will Rabattverträge und Importquote kippen

Nachdem bereits die Bundestagsfraktionen von Union und SPD jeweils ein Positionspapier zum Thema Arzneimittel-Lieferengpässe vorgelegt hatten, kommt ein entsprechender Vorstoß nun auch von der Linksfraktion. Die Pläne, mit denen die Regierung dem Problem entgegenwirken will, greifen aus ihrer Sicht zu kurz.
Christina Müller
17.12.2019  17:10 Uhr
Linke will Rabattverträge und Importquote kippen

»Viel zu lange hat sich die Bundesregierung darauf beschränkt, Lieferengpässe zu verwalten, statt sie zu verhindern«, monieren die Gesundheitspolitiker der Linken um Apothekerin Sylvia Gabelmann. Trotz der Einführung des Jour Fixe im Jahr 2016 haben sich Lieferengpässe demnach zu einem erheblichen Versorgungsproblem ausgeweitet. »Auch die Gesetzesänderungen, die im Schnellverfahren an das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) angehangen wurden, greifen viel zu kurz und sind nicht geeignet, Lieferengpässe wirksam zu verringern.«

In dem am Dienstag veröffentlichten Papier listen die Gesundheitsexperten neun Punkte auf, die dazu beitragen sollen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Einer davon ist die Abschaffung der Rabattverträge. »Zur Regulierung der Arzneimittelpreise bei Generika ist stattdessen das Festbetragssystem zu schärfen«, heißt es. Die Absenkung der Festbeträge soll so erfolgen, dass die Zahl der Hersteller, die das betreffende Medikament zu diesem Preis anbieten, noch eine hohe Versorgungsicherheit gewährleistet.

Darüber hinaus nehmen die Linken auch die gesetzliche Förderung des Parallel- und Reimports von Arzneimitteln ins Visier. »Die Regelung zwingt Apotheken in Deutschland, preiswertere Importpräparate abzugeben, die in zumeist ärmeren Staaten mit einem niedrigeren Arzneimittel-Preisniveau der Versorgung entzogen werden«, schreibt die Fraktion. »Die Förderklausel ist so mitverantwortlich für Versorgungsengpässe in anderen Staaten und seine Streichung ist eine Frage der Solidarität.« Zudem sollen die Apotheken erweiterte Austauschbefugnisse erhalten, wenn ein Mittel nicht lieferbar ist. Dazu fordern sie eine eigene Sonder-PZN.

Arzneimittelexporte durch Großhändler oder Apotheken mit Großhandelserlaubnis sind nach dem Willen von Gabelmann und Kollegen künftig dem BfArM elektronisch anzuzeigen. Bei drohenden oder bestehenden Engpässe soll die Bundesoberbehörde den Export untersagen können, sofern er nicht auf eine Einzelverordnung hin erfolgt.

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