Liegengebliebene Impfstoffe – So können Apotheken abrechnen |
Für ihre Meldungen bleiben den Apotheken genau sechs Wochen Zeit. Die Frist läuft laut DAV ab dem 20. Oktober, bis spätestens 30. November, 24 Uhr, müssen die Offizinen ihre Ansprüche damit geltend machen. Weiterführende Informationen will der Notdienstfonds im Internet bereitstellen.
Sollten die Apotheken am Ende mehr als 16 Millionen Euro veranschlagen, müsste der DAV die einzelnen Ansprüche anteilig kürzen. Dass es so weit kommt, gilt allerdings als unwahrscheinlich. Schätzungen zufolge sollen rund 1 Millionen Dosen im Wert von etwa 10 Millionen Euro aus der vergangenen Grippesaison noch in den Offizinen lagern.