| Theo Dingermann |
| 11.03.2026 15:00 Uhr |
Allerdings steht Deutschland mit dieser Entscheidungslage nicht allein. Auch das englische National Institute for Health and Care Excellence (NICE) hat Lecanemab und Donanemab zwar als klinisch wirksam eingestuft, jedoch die Kosteneffektivität als nicht ausreichend für eine NHS-Finanzierung bewertet. In anderen europäischen Ländern und den USA wird die Erstattungsfrage unterschiedlich gehandhabt. Die Leitlinienautoren hoffen, dass trotz der G-BA-Entscheidung ein dauerhafter Zugang auch für GKV-Patienten sichergestellt werden kann.
Die S3-Leitlinie Demenzen 2026 setzt ein klares klinisches Signal: Lecanemab und Donanemab sind bei geeigneten Patienten mit früher Alzheimer-Erkrankung eine sinnvolle Therapieoption mit nachgewiesenem Nutzen im Sinne einer Verlangsamung der Krankheitsprogression. Die Diskrepanz zwischen dieser medizinischen Einschätzung, die von 37 Fachgesellschaften mit 96 Prozent Konsens verabschiedet wurde, und der G-BA-Entscheidung, die auf einer methodisch enggeführten IQWiG-Analyse basiert, ist wissenschaftlich und gesundheitspolitisch bedeutsam.
Die Frage der GKV-Erstattung bleibt eine der drängendsten ungeklärten Baustellen in der Demenzversorgung. Die nächste Aktualisierung der Living Guideline ist für 2027 vorgesehen. Für die Praxis gilt derzeit, dass Ärzte die Antikörper bei geeigneten Patienten einsetzen können und sollen. Allerdings müssen sie die Patienten über die derzeit ungeklärte Kostenerstattungssituation transparent informieren.