| Theo Dingermann |
| 11.03.2026 15:00 Uhr |
Mit einem starken Konsens (96 Prozent) empfiehlt die Leitlinie (Empfehlung 75, Empfehlungsgrad B) den Einsatz von Lecanemab oder Donanemab bei Patienten mit klinisch gesicherter Diagnose einer leichten kognitiven Störung (MCI) oder einer leichten Demenz bei Alzheimer-Krankheit, sofern folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
Die Empfehlung gilt ausdrücklich nicht für mittelschwere oder schwere Demenzen. Amyloid-Homozygotie für APOE-ε4 stellt wegen des deutlich erhöhten ARIA-Risikos ein absolutes Ausschlusskriterium dar.
Die Therapie darf nur eingeleitet werden von:
Beide Substanzen unterliegen einem Controlled Access Program (CAP) des Herstellers und erfordern die Ausgabe eines Patientenpasses.
Die Leitlinie hält die Kombination von Lecanemab oder Donanemab mit Acetylcholinesterasehemmern bei leichter Alzheimer-Demenz für sinnvoll, da es sich um nicht-alternative, komplementäre Wirkmechanismen handelt. Zur Therapiedauer macht die Leitlinie keine abschließende Empfehlung; sie verweist auf die jeweiligen Fachinformationen und die noch laufende Datengenerierung zu Langzeitverläufen.