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Alzheimer Demenz
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Leitlinie ordnet neue Antikörpertherapien ein

Die aktualisierte S3-Leitlinie Demenzen  enthält erstmals Empfehlungen zur Behandlung von Alzheimer-Frühstadien mit den neuen Antikörpern Lecanemab und Donanemab – auch wenn die Kostenübernahme noch ungeklärt ist. Zugleich kritisieren die Leitlinienautoren die Bewertungsmethodik des IQWiG, das den Antikörpern keinen Zusatznutzen bescheinigte.
AutorKontaktTheo Dingermann
Datum 11.03.2026  15:00 Uhr

Konflikt mit dem G-BA: Methodische Kritik und gesundheitspolitischer Ausblick

In seinen frühen Nutzenbewertungen (Berichte Nr. 2139 für Lecanemab vom 27. November 2025 und Nr. 2176 für Donanemab vom 28. Januar 2026) kam das Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) jeweils zu dem Schluss, dass kein Zusatznutzen nachgewiesen sei. Der G-BA folgte bei Lecanemab dieser Einschätzungen. Für Donamemab wird die Entscheidung im April erwartet.

Die Leitlinienautoren halten die IQWiG-Bewertungsmethodik für ungeeignet, den tatsächlichen klinischen Nutzen der Antikörper abzubilden. Leitlinienkoordinator Professor Dr. Richard Dodel (DGN) erklärt den Widerspruch zwischen dem Mehrheitsvotum der 37 beteiligten Fachgesellschaften und der G-BA-Entscheidung mit zwei zentralen methodischen Problemen:

  • Problem 1 – Subgruppenzerlegung reduziert Trennschärfe: Das IQWiG unterteilte die Studienpopulation in vier Subgruppen (leichte kognitive Störung mit/ohne Acetylcholinesterasehemmer; leichte Demenz mit/ohne Acetylcholinesterasehemmer) und führte statistische Vergleiche ausschließlich innerhalb dieser Gruppen durch. Dadurch wurden bei Lecanemab nur 44 Prozent der Clarity-AD-Studienpopulation in die relevante Auswertung einbezogen. Es sei eine statistische Gesetzmäßigkeit, dass durch die Verkleinerung der Stichprobengröße bestehende Gruppenunterschiede nicht mehr sicher nachgewiesen werden können.
  • Problem 2 – Restriktive Responder-Definition: Das IQWiG wertete nicht den kontinuierlichen Verlauf klinischer Skalen aus, sondern berücksichtigte nur Patienten, die sich um mindestens drei CDR-SB-Punkte (entsprechend 15 Prozent der Skalenbreite) innerhalb von 18 Monaten verschlechtert haben. Diese Schwelle weiche erheblich von der EMA-Bewertungslogik ab und erfasst lediglich eine kleine Subgruppe der Studienpopulation.

Die Leitlinienautoren betonen, dass diese Herangehensweise sich in mehreren Punkten von der Methodik der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) unterscheidet, die auf Basis derselben Daten die Zulassung erteilt habe. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Leitliniengruppe ein erheblicher Widerspruch zwischen dem regulatorischen Votum der EMA und der Nutzenbewertung des IQWiG.

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