| Theo Dingermann |
| 11.03.2026 15:00 Uhr |
In seinen frühen Nutzenbewertungen (Berichte Nr. 2139 für Lecanemab vom 27. November 2025 und Nr. 2176 für Donanemab vom 28. Januar 2026) kam das Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) jeweils zu dem Schluss, dass kein Zusatznutzen nachgewiesen sei. Der G-BA folgte bei Lecanemab dieser Einschätzungen. Für Donamemab wird die Entscheidung im April erwartet.
Die Leitlinienautoren halten die IQWiG-Bewertungsmethodik für ungeeignet, den tatsächlichen klinischen Nutzen der Antikörper abzubilden. Leitlinienkoordinator Professor Dr. Richard Dodel (DGN) erklärt den Widerspruch zwischen dem Mehrheitsvotum der 37 beteiligten Fachgesellschaften und der G-BA-Entscheidung mit zwei zentralen methodischen Problemen:
Die Leitlinienautoren betonen, dass diese Herangehensweise sich in mehreren Punkten von der Methodik der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) unterscheidet, die auf Basis derselben Daten die Zulassung erteilt habe. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Leitliniengruppe ein erheblicher Widerspruch zwischen dem regulatorischen Votum der EMA und der Nutzenbewertung des IQWiG.