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Alzheimer Demenz
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Leitlinie ordnet neue Antikörpertherapien ein

Die aktualisierte S3-Leitlinie Demenzen  enthält erstmals Empfehlungen zur Behandlung von Alzheimer-Frühstadien mit den neuen Antikörpern Lecanemab und Donanemab – auch wenn die Kostenübernahme noch ungeklärt ist. Zugleich kritisieren die Leitlinienautoren die Bewertungsmethodik des IQWiG, das den Antikörpern keinen Zusatznutzen bescheinigte.
AutorKontaktTheo Dingermann
Datum 11.03.2026  15:00 Uhr

Strikte Voraussetzungen für den Einsatz

Mit einem starken Konsens (96 Prozent) empfiehlt die Leitlinie (Empfehlung 75, Empfehlungsgrad B) den Einsatz von Lecanemab oder Donanemab bei Patienten mit klinisch gesicherter Diagnose einer leichten kognitiven Störung (MCI) oder einer leichten Demenz bei Alzheimer-Krankheit, sofern folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Nachweis einer amyloiden Pathologie mittels validierter Verfahren (Liquor-Biomarker oder Positronen-Emissionstomographie [PET])
  • Kein homozygoter APOE-ε4-Status (ε4/ε4): Patienten müssen APOE-ε4-Nichtträger oder heterozygote Träger sein – ein obligatorischer APOE-Gentest ist deshalb vor Therapiebeginn durchzuführen
  • Einbettung in einen umfassenden medizinischen und psychosozialen Behandlungsplan
  • Sorgfältige Aufklärung über alternative Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten

Die Empfehlung gilt ausdrücklich nicht für mittelschwere oder schwere Demenzen. Amyloid-Homozygotie für APOE-ε4 stellt wegen des deutlich erhöhten ARIA-Risikos ein absolutes Ausschlusskriterium dar.

Die Therapie darf nur eingeleitet werden von:

  • Fachärzten für Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie mit Erfahrung in Diagnose und Behandlung der Alzheimer-Krankheit
  • Einrichtungen mit zeitnahem Zugang zur Magnetresonanztomographie (MRT) für das obligatorische ARIA-Monitoring
  • Interdisziplinären Teams, die in der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Amyloid-Related Imaging Abnormalities (ARIA) sowie infusionsbedingter Reaktionen geschult sind

Beide Substanzen unterliegen einem Controlled Access Program (CAP) des Herstellers und erfordern die Ausgabe eines Patientenpasses.

Die Leitlinie hält die Kombination von Lecanemab oder Donanemab mit Acetylcholinesterasehemmern bei leichter Alzheimer-Demenz für sinnvoll, da es sich um nicht-alternative, komplementäre Wirkmechanismen handelt. Zur Therapiedauer macht die Leitlinie keine abschließende Empfehlung; sie verweist auf die jeweiligen Fachinformationen und die noch laufende Datengenerierung zu Langzeitverläufen.

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