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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
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Lauterbach will Kassenabschlag auf 2 Euro erhöhen

Um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell zu entlasten, will Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) den Kassenabschlag von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro erhöhen. Über einen Zeitraum von zwei Jahren sollen so 170 Millionen Euro eingespart werden. Der Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes enthält noch weitere Sparinstrumente im Arzneimittelbereich. Auch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ist geplant.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 15.03.2022  19:06 Uhr
2023: Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel

2023: Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel

In dem Entwurf kündigt das Ministerium zudem eine Regelung an, die die Apotheken ebenfalls betreffen würde. »Die Bundesregierung plant, in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Arzneimitteln ab dem Jahr 2023 auf sieben Prozent zu senken«, heißt es in dem Entwurf. Dass die Ampel-Koalition die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel nun doch senken will, überrascht. Schließlich war dieser Passus aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag geflogen – in den ersten Entwürfen war die Absenkung vorgesehen.

Milliarden-Einsparungen bei Arzneimittelrabatten

Weitaus höhere Einsparungen sollen sich laut BMG durch die weiteren Sparmaßnahmen ergeben. Konkret soll der allgemeine Herstellerabschlag zeitlich befristet und in einer gestaffelten Höhe neu festgelegt werden. Alleine diese Maßnahme soll im Jahr 2023 Einsparungen in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro einbringen, im Jahr 2024 mindestens 1,35 Milliarden Euro, im Jahr 2025 weitere 900 Millionen Euro und im Jahr 2026 mindestens 450 Millionen Euro. Mit der früheren Geltung des Erstattungspreises für neue Arzneimittel kommt das BMG einem langjährigen Wunsch der Kassenlobby nach. Die Kassenverbände hatten schon länger auf die steigenden Arzneimittelausgaben im Bereich der Originalpräparate hingewiesen und sich gewünscht, dass der zwischen Kassen und Herstellern vereinbarte Erstattungsbetrag nicht erst ab dem zweiten Jahr nach Markteinführung gilt, sondern früher. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll der Erstattungsbetrag bereits ab dem siebten Monat gelten, dadurch erhofft sich das BMG Einsparungen in Höhe von 150 Millionen Euro pro Jahr.

Zur Erinnerung: Seit dem AMNOG dürfen Hersteller die Preise ihrer neuen Arzneimittel nur noch im ersten Jahr frei festlegen. Parallel dazu verhandeln Hersteller und Krankenkassen einen Erstattungsbetrag, der auf Basis des Zusatznutzens des Medikamentes gebildet wird. Das BMG will nun erstmals regeln, dass in einer solchen Erstattungsbetragsvereinbarung auch mengenbezogene Aspekte, wie eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtvolumen, vereinbart werden müssen und Arzneimittelverwürfe auf Grund unwirtschaftlicher Packungsgrößen preismildernd zu berücksichtigen sind. Die Berücksichtigung von unwirtschaftlichen Packungsgrößen in den Erstattungsbetragsverhandlungen führe mittelfristig zu Einsparungen von rund 50 Millionen Euro im Jahr, heißt es im Entwurf.

Weitere Millionenbeträge will das Ministerium im Bereich der Orphan Drugs einsparen. Konkret soll Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens für die Nutzenbewertung auf 20 Millionen Euro reduziert werden. Zudem wird für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen ein Kombinationsabschlag in Höhe von 15 Prozent auf den Erstattungsbetrag eingeführt.

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