Lauterbach verspricht Gesetz zur Suizidprävention |
Lukas Brockfeld |
02.05.2024 17:54 Uhr |
Der Gesundheitsminister möchte zeitnah ein Gesetz zur Suizidprävention vorlegen. Er ist zuversichtlich, dass ihm der Haushaltsausschuss bei der Finanzierung entgegenkommen werde. Im vergangenen Jahr war seine Regierung von mehreren Bundestagsabgeordneten dazu aufgefordert worden, bis zum 30. Juni 2024 einen entsprechenden Referentenentwurf vorzulegen. Dieser soll einer ebenfalls geplanten gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe vorausgehen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will sich bei der Suizidprävention besonders auf die Risikogruppe der älteren Männer konzentrieren. Etwa drei Viertel der Selbsttötungen werden von Männern begangen, mit zunehmendem Alter steigt die Suizidrate dramatisch an. In der Gesamtbevölkerung liegt diese bei etwa 12 Selbsttötungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bei den über 90-jährigen Männern sind es fast 100 Suizide. Außerdem leiden schätzungsweise zwischen 50 und 90 Prozent der Suizidopfer an psychischen Erkrankungen, die aber nicht immer diagnostiziert werden.
Ältere Menschen lassen sich gut über Gesundheitseinrichtungen wie Hausarztpraxen oder Pflegeheime erreichen, daher eignen sich diese nach Ansicht des BMG besonders für Aufklärungs- und Entstigmatisierungskampagnen. Um gezielt ältere Männer zu erreichen, sollten beispielsweise urologische Praxen und vorwiegend von Männern genutzte Sport- und Freizeitangebote genutzt werden. Außerdem sollen Menschen, die bereits einen Suizidversuch unternommen haben, sowie deren Angehörige, gezielt in den Fokus genommen werden. Beide Gruppen haben ein erhöhtes Suizidrisiko.
Damit die Mitarbeitenden in Gesundheitseinrichtungen besser mit dem Thema Suizid umgehen können, möchte das BMG modellhaft Schulungen für Fachkräfte in der Medizin und in der Pflege entwickeln, um diese noch stärker für das Thema zu sensibilisieren und im Umgang mit gefährdeten Personen zu schulen. Sie sollen verstärkt in die Lage zu versetzt werden, bei Bedarf effektiv in weitergehende Hilfs- oder Therapieangebote zu vermitteln.