Länder kontrollierten EU-Versender bislang nicht |
Fest steht: Der Bundesregierung ist anscheinend nicht bekannt, ob die Versandhändler den neuen Pflichten im VOASG nachkommen und damit Versender wie Shop Apotheke, Doc Morris und Co. die gesetzlichen Vorgaben für Kühlketten tatsächlich erfüllen. Das BMG geht aber davon aus, »dass die Versandapotheken den geltenden Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Versand von Arzneimitteln nachkommen«. So lautet jedenfalls die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag aus dem vergangenen Jahr. Die PZ hatte darüber berichtet. Ein Versand mittels Paketdiensten sei weiterhin möglich, wenn die Anforderungen eingehalten werden, stellte das BMG in diesem Zusammenhang klar.
Die Rückmeldungen aus den angefragten Bundesländern verdeutlichen insbesondere ein Grundproblem: Obwohl die großen Versandkonzerne hierzulande Millionen von Menschen mit Arzneimitteln versorgen, haben die Aufsichtsbehörden keinen Zugriff auf sie, um die Versorgungsqualität sicherzustellen. Und: Für die Überwachung der Versandkonzerne aus dem EU-Ausland fühlt sich keiner zuständig.
Besorgniserregend ist auch, dass auch die niederländischen Behörden offenbar keine engmaschigen Kontrollen bei den Logistik-Konzernen durchführen. Denn für sogenannte »Grenzapotheken« gelten im niederländischen Recht Ausnahme-Regelungen bei der Überwachung. Wie die PZ bereits berichtete, finden in solchen Unternehmen nur sehr sporadische Kontrollen statt.