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Kühlketten

Länder kontrollierten EU-Versender bislang nicht

Seit Mitte Dezember 2021 müssen sich auch die EU-Versender bei ihren Arzneimittel-Lieferungen an Kunden in Deutschland an die gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturanforderungen halten. Eine PZ-Recherche zeigt allerdings: Ob sich die Versender daran halten, wird hierzulande nicht kontrolliert. Erneut wird klar, dass sich für die Überwachung der Versandkonzerne niemand zuständig fühlt.
Jennifer Evans
Melanie Höhn
21.07.2022  18:00 Uhr

Argument: Rechtliche Grundlage fehlt

Aus dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie heißt es beispielsweise auf PZ-Anfrage. »In Thüringen existieren aktuell keine Versender, die Arzneimittel innerhalb der EU versenden, weshalb keine Grundlage für eine Überwachungspflicht gemäß Paragraf 64 Arzneimittelgesetz (AMG) in Verbindung mit Paragraf 67 Arzneimittelgesetz seitens des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) als für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständige Behörde in Thüringen besteht.«

Für die Überwachung durch deutsche Behörden existiere keine rechtliche Grundlage, sofern es keine Auffälligkeiten gebe und sich »die entsprechenden Behörden im Sitzland der Apotheke« einschalten müssten, antwortete auch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg der PZ. Im eigenen Land seien die entsprechenden Regierungspräsidien dafür zuständig, die Qualitätsstandards bei Apotheken mit Versandhandelserlaubnis im Auge zu behalten. »Für die Überwachung, dass die EU-Versender auch tatsächlich die Kühlketten beim Medikamentenversand nach Deutschland einhalten, sind die Behörden, in der der Versender seinen Sitz hat, zuständig«, hieß es weiter.

Sind Bürger betroffen, wird gehandelt

Auch in Nordrhein-Westfalen sieht man diesbezüglich keine Notwendigkeit. »Eine örtliche Zuständigkeit nordrhein-westfälischer Behörden kann verwaltungsverfahrensrechtlich nur innerhalb von Nordrhein-Westfalen vorliegen. Insofern unterliegen Apotheken in anderen europäischen Mitgliedsstaaten, die Arzneimittel im Wege des Versandhandels an Endverbraucher in Deutschland abgeben nicht der Überwachung nordrhein-westfälischer Behörden«, teilte das dortige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales der PZ mit. Das Ministerium verweist ebenfalls auf die Verantwortung der Behörden in dem jeweiligen Mitgliedsstaat.

In Hamburg wird die zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nach eigenen Angaben einzig in den Fällen tätig, in denen Hamburger Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. »Da in Hamburg derzeit keine Lager von EU-Versandapotheken angezeigt sind, entfällt eine Überwachung«, so die Behörde zur PZ.

Und in Bayern überprüfen regelmäßig die Kreisverwaltungsbehörden, ob sich die Versandhandelsapotheken mit Sitz in Deutschland an die Vorschriften halten. Was die Kontrolle von Versendern aus dem EU-Ausland betrifft, hätten die deutschen Behörden keine Handhabe, heißt es auf die PZ-Anfrage. 

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