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Corona-Krise

Länder bekommen weitgehende Verantwortung für Lockerungen

Der Bund überlässt den Länder die Regie bei weiteren Schritten aus dem Corona-Ausnahmezustand heraus – überall soll aber ein Richtwert gelten, ab dem ein Rückfallmechanismus für härtere Regeln greift. Das passte zunächst nicht allen.
AutorKontaktPZ/dpa
Datum 06.05.2020  13:40 Uhr

Lockerungen für Besuche, Einkaufen und Sport

Künftig sollen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen, also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Für Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt gilt weiterhin, dass sie einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten sollen. Merkel und die Ministerpräsidenten entschieden außerdem, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni zu verlängern.

Unter Auflagen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln sollen deutschlandweit alle Geschäfte wieder öffnen können. Die ohnehin umstrittene Begrenzung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gilt dann nicht mehr. Es soll nun Vorgaben geben, wie viele Kunden und Verkäufer sich im Laden aufhalten dürfen. Die Auflagen sollen sich nach der Verkaufsfläche richten, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Beim Einkaufen gilt in allen Ländern bereits eine Mundschutzpflicht, wie auch im Öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, S- und U-Bahnen.

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass es aktuell «kein aktives Infektionsgeschehen» der Corona-Epidemie in der jeweiligen Einrichtung gibt.

Erlaubt wird auch kontaktloser Sport im Freien - mit einer Distanz von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Sportlern. Richtige Fußball- oder Basketballspiele sind damit weiterhin tabu. Außerdem müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden. Für die einzelnen Sportarten und Disziplinen haben die Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes Konzepte mit Übergangsregeln entwickelt, die noch besseren Schutz bieten sollen.

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