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Corona-Krise

Länder bekommen weitgehende Verantwortung für Lockerungen

Der Bund überlässt den Länder die Regie bei weiteren Schritten aus dem Corona-Ausnahmezustand heraus – überall soll aber ein Richtwert gelten, ab dem ein Rückfallmechanismus für härtere Regeln greift. Das passte zunächst nicht allen.
AutorKontaktPZ/dpa
Datum 06.05.2020  13:40 Uhr

In der Corona-Krise bekommen die Länder weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen – sie sollen aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vorangegangenen sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Darüber verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei Beratungen am Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Allerdings strichen Bund und Länder den im Entwurf noch genannten Punkt, die Beschränkungskonzepte müssten sich daran orientieren, was vor dem 20. April bundesweit gegolten hatte.

Somit entscheiden die Länder nun selbst, wie die Auflagen konkret aussehen müssen. In der Schalte hatte es zuvor heftige Diskussionen gegeben, weil vor allem die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen diese Obergrenze nicht akzeptieren wollten. Die Kritiker der Zahlenvorgabe warnten davor, dass dann möglicherweise aus Angst vor neuen Beschränkungen einfach weniger getestet werde, um nicht in die Gefahr zu geraten, am Ende über dem Grenzwert zu liegen. Merkel habe sich jedoch schließlich mit ihrem Vorschlag durchgesetzt, hieß es. Dem Vernehmen nach warnte die Kanzlerin dringend davor, Infektionen zu ignorieren. So habe es in Italien und Frankreich auch begonnen. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützte die Obergrenze für Neuinfektionen als «zentralen Bestandteil des Beschlusses. Sonst öffnen wir ohne jede Sicherung», sagte er laut Teilnehmern.

Gerade bei weitreichenden Öffnungen steige wieder die Gefahr einer dynamischen Entwicklung, die schon zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen ausging und dann weiterverbreitet wurde, hieß es. Deshalb müsse ab einer gewissen Relevanz auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und einem schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.

Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in einer Einrichtung, könne ein Beschränkungskonzept auch nur die Einrichtung umfassen. Bei einem weiter verteilten regionalen Ausbruch und unklaren Infektionsketten müssten aber auch inzwischen aufgehobene allgemeine Beschränkungen regional wieder eingeführt werden. Solche Maßnahmen müssten gelten, bis der Richtwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern mindestens 7 Tage unterschritten werde.

Darüber hinaus könnten auch Mobilitäts-Beschränkungen in besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus geboten sein, spätestens dann, wenn die Zahl weiter steige und es keine Gewissheit gebe, dass Infektionsketten umfassend unterbrochen werden konnten.

Lockerungen für Besuche, Einkaufen und Sport

Künftig sollen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen, also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Für Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt gilt weiterhin, dass sie einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten sollen. Merkel und die Ministerpräsidenten entschieden außerdem, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni zu verlängern.

Unter Auflagen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln sollen deutschlandweit alle Geschäfte wieder öffnen können. Die ohnehin umstrittene Begrenzung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gilt dann nicht mehr. Es soll nun Vorgaben geben, wie viele Kunden und Verkäufer sich im Laden aufhalten dürfen. Die Auflagen sollen sich nach der Verkaufsfläche richten, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Beim Einkaufen gilt in allen Ländern bereits eine Mundschutzpflicht, wie auch im Öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, S- und U-Bahnen.

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass es aktuell «kein aktives Infektionsgeschehen» der Corona-Epidemie in der jeweiligen Einrichtung gibt.

Erlaubt wird auch kontaktloser Sport im Freien - mit einer Distanz von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Sportlern. Richtige Fußball- oder Basketballspiele sind damit weiterhin tabu. Außerdem müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden. Für die einzelnen Sportarten und Disziplinen haben die Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes Konzepte mit Übergangsregeln entwickelt, die noch besseren Schutz bieten sollen.

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