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BAK-Curriculum
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Künftig 23 Fortbildungsstunden für Impfausbildung

Das neue Curriculum für die Impffortbildung umfasst 23 Fortbildungsstunden für bislang ungeschulte Apotheker beziehungsweise 14 bis 15 für diejenigen, die schon gegen Grippe und Covid-19 impfen können. Ein Teil kann im Selbststudium absolviert werden. Für PTA sind es nur acht Stunden.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 13.10.2026  15:00 Uhr

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde beschlossen, dass Apothekerinnen und Apotheker alle Nicht-Lebendimpfstoffe verabreichen dürfen, anstatt wie bislang nur die gegen Grippe und Covid-19. Zudem darf nun auch nicht approbiertes pharmazeutisches Personal impfen, namentlich PTA, Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP). Voraussetzung für alle ist eine entsprechende Fortbildung.

Umfang und Inhalte hat die Bundesapothekerkammer nun in einem Curriculum festgelegt. Für bislang ungeschulte Apothekerinnen und Apotheker umfasst es insgesamt 23 Fortbildungsstunden à 45 Minuten. PhiP können ebenfalls daran teilnehmen, um dann ab Erhalt der Approbation in vollem Umfang eigenverantwortlich impfen zu können.

Teil 1 umfasst zwölf Fortbildungsstunden im Selbststudium. Es folgen ein zweistündiges Theorie-Modul zu Schutzimpfungen und dann Teil 3, die Theorie der Durchführung der Impfung mit ebenfalls zwei Fortbildungsstunden.

Teil 4 sind praktische Übungen zur Durchführung der Impfung. Das sind fünf Fortbildungsstunden. Teil 5 ist die Erste-Hilfe-Schulung zu Maßnahmen bei Impfreaktionen (zwei Fortbildungsstunden). Die Teilnahme an Teil 5 ist verpflichtend, sofern die zu schulende Person nicht über die gültige Qualifikation als betrieblicher Ersthelfer verfügt.

Ergänzungsschulung für Apotheker, die bereits eine Impfqualifikation haben

Wer bereits die Fortbildung zur Grippe- und Covid-19-Impfung absolviert hat, muss den neu strukturierten Teil 1 (zwölf Fortbildungsstunden Selbststudium) und den Teil 2 (zwei Fortbildungsstunden Schutzimpfungen – Theorie) durchlaufen, bei denen die hinzu gekommenen impfpräventablen Krankheitsbilder thematisiert werden, also insgesamt 14 Fortbildungsstunden.

Die meisten Totimpfstoffe werden standardmäßig intramuskulär gegeben, manchmal ist die subkutane Applikation möglich wie bei einigen FSME- und Tollwutimpfstoffen. Nur wenn Apotheker mit Impfqualifikation subkutan impfen wollen, müssen sie ein entsprechendes praktisches Ergänzungsmodul (eine Fortbildungsstunde) absolvieren. Umgekehrt dürfen sie nur subkutan impfen, wenn sie am ergänzenden Modul teilgenommen haben. Diejenigen, die das komplette Curriculum neu absolvieren, lernen die subkutane Injektionstechnik gleich mit.

Achtung: Es dürfen nur noch volljährige Personen geimpft werden. Bislang konnten auch Jugendliche ab zwölf Jahren in der Apotheke gegen Covid-19 geimpft werden.

Fortbildung für PTA umfasst acht Fortbildungsstunden

Für PTA und Pharmazieingenieure ist die Fortbildung weniger umfassend, da die Aufklärung und Aufsicht bei einem Apotheker liegt. Sie müssen insgesamt acht Fortbildungsstunden absolvieren: ein Teilmodul von Teil 1 (Durchführung von Schutzimpfungen – Theorie im Selbststudium), Teil 3 (Durchführung der Impfung – Theorie) und jeweils einen Teil der regulären praktischen Übungen sowie Erste Hilfe.

Die Bundesapothekerkammer arbeitet bereits an Schulungsvideos, die möglichst bald zur Verfügung stehen sollen. Derzeit laufen noch die Verhandlungen zur Honorierung und zu den Verträgen. Wenn alles glatt läuft, kann das frisch geschulte pharmazeutische Personal dann ab Anfang nächsten Jahres loslegen.

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