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Kritik an Impf-Schulungen
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BÄK will 64 Fortbildungsstunden

Die Bundesärztekammer (BÄK) verlangt für Impfungen in Apotheken eine deutlich umfassendere medizinische Qualifizierung als von Apothekenseite vorgesehen. Es gehe um mehr als die Verabreichung des Impfstoffs.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 15.10.2026  14:00 Uhr

Glücklich waren die  Ärzte mit den erweiterten Impfbefugnissen, die Apotheken mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) bekommen haben, von Anfang an nicht. Ihren Unwillen zeigt die Ärzteschaft nun in Detailkritik an der Ausgestaltung der vorgeschriebenen Schulungen von Apothekerinnen und Apothekern.

Gestern ließ die Bundesärztekammer (BÄK) wissen, dass sie das von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) beschlossene Impf-Curriculum für unzureichend halte. Der Lehrplan greife zu kurz und bereite Apotheker nicht ausreichend auf die Durchführung sämtlicher Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen vor.

Das Curriculum umfasst für Apothekerinnen und Apotheker ohne bisherige Impfqualifikation 23 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Wer bereits gegen Grippe und Covid-19 impft, muss für die erweiterten Impfmöglichkeiten nur noch 14 Fortbildungsstunden absolvieren beziehungsweise 15 Stunden, wenn auch die subkutane Injektion geschult werden soll. Ein Teil der Inhalte kann im Selbststudium erarbeitet werden. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt bezeichnete den Umfang als unzureichenden »Schnellkurs«.

Patienten beurteilen können

Demgegenüber stehen Forderungen der Ärzteseite, die deutlich über die BAK-Vorgaben hinausgehen. Es kursiert die Zahl von geforderten 100 Fortbildungsstunden. Die BÄK präzisierte nun gegenüber der PZ ihre Vorstellungen. Aus ihrer Sicht liege der erforderliche Qualifikationsumfang bei  64 Unterrichtseinheiten, heißt es. Darüber hinaus solle für Reiseimpfungen ein Aufbaumodul im Umfang von 36 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Diese Schulungsumfänge orientierten sich am Umfang entsprechender Curricula im Bereich der Medizin.

Grundsätzlich stellt sich die BÄK eine umfassendere Fortbildung vor. »Die entscheidenden medizinischen Anforderungen liegen dabei nicht in der technischen Verabreichung des Impfstoffs«, so ein BÄK-Sprecher. Entscheidend seien vielmehr medizinische Kompetenzen, die für die Beurteilung des einzelnen Patienten erforderlich sind. So müsse vor jeder Impfung geprüft werden, ob die Impfung im konkreten Fall überhaupt angezeigt ist, ob Nutzen und Risiken gegeneinander abzuwägen sind, ob Vorerkrankungen oder andere individuelle Gesundheitsrisiken bestehen und ob Kontraindikationen gegen die Impfung sprechen.

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