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Nordrhein

Kritik an Spahns Paket

Die Apothekerkammer Nordrhein lehnt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Deckelung der Boni von ausländischen Versendern auf 2,50 Euro und damit die Verankerung einer Boni-Gewährung in einem deutschen Gesetz vehement ab.
Daniel Rücker
14.12.2018  15:44 Uhr

In der ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember in Berlin sah es noch so aus, dass Apotheker und Bundesgesundheitsminister Spahn  einen Konsens über das Paket an die Apotheker finden könnten. 375 Millionen Euro zusätzliches Honorar jedes Jahr hatte der Minister den Apothekern in Aussicht gestellt. Das im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbarte Verbot des Rx-Versandhandels  wollte er aber nicht angehen. 

Die ersten Reaktionen aus der Apothekerschaft fallen kritisch aus:  Die Apothekerkammer Nordrhein lehnt das Paket des Ministers ab. Sie begrüßt zwar die Vorschläge zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung, vor allem die vorgeschlagenen zusätzlichen Mittel für die Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen, die geplante Stützung des Nacht- und Notdienstfonds sowie die bessere Vergütung der Versorgung mit Betäubungsmitteln. Sie will aber die Gleichpreisigkeit wieder erreichen.

Laut Präsident der Kammer Nordrhein, Lutz Engelen, hat sich der Kammervorstand am Tag nach der ABDA-Mitgliederversammlung einstimmig darauf verständigt, eine Verankerung der Rx-Boni-Gewährung  im Gesetz abzulehnen. Dem Eckpunktepapier des Ministers sei in Bezug auf die Bonusregelung »die Rechtswidrigkeit ins Gesicht geschrieben«. Dies hätte eine erste rechtliche Bewertung ergeben, heißt es in einer Mitteilung der Kammer Nordrhein. Dem einheitlichen Arzneimittelabgabepreis, der für die Versorgungsgerechtigkeit und für die gesundheits- und sozialpolitische Ausgestaltung der Arzneimittelversorgung von entscheidender Bedeutung sei, würde durch die Legitimierung von Boni der Todesstoß versetzt.

Dagegen begrüßt Engelen die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in § 129 SGB V zur Stärkung des sozialen Charakters der Preisbindung als »das richtige Signal zur Sicherung des einheitlichen Arzneimittelpreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland«.

Die Mitgliedsorganisationen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände prüfen derzeit die von Spahn vorgestellten Pläne . Insbesondere Fragen zur Rechtssicherheit einzelner vorgestellter Maßnahmen seien noch ungeklärt, erklärte die ABDA im Anschluss an das Treffen mit dem Gesundheitsminister. Für den 17. Januar 2019 ist eine weitere Mitgliederversammlung vorgesehen, auf der das weitere Vorgehen des Berufsstandes beschlossen werden soll. 

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