Anders als die Apotheker stoßen sich die Ärzte nicht an der geplanten Vergütungshöhe. Tatsächlich dürften viele Praxen von der neuen Regelung profitieren. Schließlich erstellt meist der impfende Arzt selbst das Zertifikat, der für den Nachweis der zweiten Impfung derzeit lediglich 2 Euro bekommt. Die Ausstellung der Bescheinigung in einer anderen Praxis dürfte hingegen die Ausnahme sein. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollte das neue Honorar allerdings bereits ab dem 1. Juli greifen und nicht erst ab 8. Juli, wie in dem Verordnungsentwurf derzeit geplant. »Anderenfalls entstehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Abrechnungsverfahrens«, schreibt die KBV in einer Stellungnahme. Zudem könne man auf diese Weise verhindern, dass Leistungserbringer die Ausstellung eines Zertifikats vordatieren, um 18 Euro anstelle von 6 Euro abzurechnen.
Auf mehr Geld drängen die Mediziner dennoch, allerdings an anderer Stelle. So impften viele Ärzte derzeit außerhalb der regulären Öffnungszeiten, um den normalen Praxisbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Das allerdings sei ohne Samstagszuschlag mit 20 Euro pro Impfung kostendeckend nicht möglich. Für angemessen hält die KBV einen Aufpreis von 12 Euro.