Krankenkassen wollen Vergütung regelmäßig prüfen |
Erst 18 Euro, dann 6 Euro: Ab 8. Juli sollen Apotheken nach Plänen aus dem BMG weniger Geld bekommen, wenn sie einen digitalen Impfnachweis erstellen. Beifall kommt aus dem Lager der Krankenkassen. / Foto: Imago images/7aktuell
Die Ausstellung digitaler Impfnachweise hat in den Apotheken zuletzt für große Aufregung gesorgt. Nicht nur die Nachfrage ist ungebrochen groß und damit ebenso der Aufwand in den Offizinen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Apotheker mit dem Entwurf einer neuen Impfverordnung aufgeschreckt, die viele als eine Art Vertrauensbruch sehen.
Im Kern will die Regierung mit der Novelle die Vergütung für digitale Impfnachweise neu regeln. Derzeit erhalten Apotheker 18 Euro, wenn sie ein digitales Zertifikat über die Erstimpfung gegen das Coronavirus ausstellen. Weitere 6 Euro kommen hinzu, wenn auch die zweite Immunisierung kurz darauf bescheinigt wird. In Zukunft soll das Honorar für jeden Nachweis grundsätzlich nur noch bei 6 Euro liegen. Das gilt auch für Ärzte, die bislang ebenfalls 18 Euro plus 6 Euro bekommen, wenn sie Impfungen einer anderen Praxis bescheinigen. Erfolgen Impfung und Nachweis beim selben Arzt, gibt es 6 Euro plus 2 Euro, sofern die Praxis auf die Daten in der eigenen Software zurückgreifen kann und damit entsprechend weniger Aufwand hat.
Während die Apotheker Sturm laufen gegen das gekürzte Honorar, sind die Krankenkassen überaus zufrieden mit den Plänen aus dem BMG. In Bezug auf die nachträgliche Ausstellung der Impfzertifikate müsse die Vergütung den tatsächlichen Aufwand der Leistungserbringer abbilden und zudem »im angemessenen Verhältnis zu anderen vergleichbaren Leistungen stehen«, schreibt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einer Stellungnahme zur geplanten Impfverordnung. Das ist nach Meinung der Kassen derzeit offenbar nicht der Fall. Auch in Zukunft wollen sie die Honorierung ständig im Auge behalten. »Im Hinblick auf eine wirtschaftliche Leistungserbringung sollte die Vergütungshöhe regelmäßig überprüft werden.«
Sorge hat der GKV-Spitzenverband offenbar auch darüber, dass Ärzte die neue Leistung ausnutzen könnten. So müsse die Politik sicherstellen, »dass bei gesetzlich Versicherten keine weiteren Leistungen zur Abrechnung gebracht werden«, sofern die Patienten lediglich mit dem Wunsch eines digitalen Impfzertifikats in die Praxis kommen, heißt es.
Anders als die Apotheker stoßen sich die Ärzte nicht an der geplanten Vergütungshöhe. Tatsächlich dürften viele Praxen von der neuen Regelung profitieren. Schließlich erstellt meist der impfende Arzt selbst das Zertifikat, der für den Nachweis der zweiten Impfung derzeit lediglich 2 Euro bekommt. Die Ausstellung der Bescheinigung in einer anderen Praxis dürfte hingegen die Ausnahme sein. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollte das neue Honorar allerdings bereits ab dem 1. Juli greifen und nicht erst ab 8. Juli, wie in dem Verordnungsentwurf derzeit geplant. »Anderenfalls entstehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Abrechnungsverfahrens«, schreibt die KBV in einer Stellungnahme. Zudem könne man auf diese Weise verhindern, dass Leistungserbringer die Ausstellung eines Zertifikats vordatieren, um 18 Euro anstelle von 6 Euro abzurechnen.
Auf mehr Geld drängen die Mediziner dennoch, allerdings an anderer Stelle. So impften viele Ärzte derzeit außerhalb der regulären Öffnungszeiten, um den normalen Praxisbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Das allerdings sei ohne Samstagszuschlag mit 20 Euro pro Impfung kostendeckend nicht möglich. Für angemessen hält die KBV einen Aufpreis von 12 Euro.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.