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Aufgepasst in der Beratung

Kopfschmerzen nicht chronisch werden lassen

Hausärzte und Apotheker können Kopfschmerz-Patienten helfen, rechtzeitig eine adäquate Therapie zu beginnen, damit das Leiden sich nicht chronifiziert. Statt häufiger Analgetika-Einnahme sollte eine Prophylaxe angeboten werden.
Juliane Brüggen
03.09.2021  16:30 Uhr
Apotheken können Kopfschmerzpatienten behutsam aufklären

Apotheken können Kopfschmerzpatienten behutsam aufklären

Auch das Apothekenpersonal sollte hier aufmerksam sein und die betroffenen Patienten mit häufigen Schmerzmittelkäufen auf alternative Behandlungsmöglichkeiten ansprechen. Vielen Patienten ist gar nicht bewusst, dass die Einnahme der Schmerzmittel schädlich werden und zu physischen und psychischen Gesundheitsschäden führen kann. Die S3-Leitlinie »Medikamentenbezogene Störungen« greift das Thema auf und enthält Empfehlungen für Apotheken.

Der Übergebrauch von Schmerz- und Migränemitteln ist demnach definiert als die zu häufige Einnahme von Medikamenten zur Behandlung akuter Kopfschmerzattacken. Die häufige oder tägliche Einnahme kann schon nach vier Wochen zum Dauerkopfschmerz führen, häufig auch erst nach Jahren. Laut DKMG liegt bereits ab einer regelmäßigen Einnahme an mehr als neun Tagen pro Monat ein schädlicher Übergebrauch vor.

Die Leitlinienautoren empfehlen, vor der Abgabe von nicht-opioiden Analgetika und Triptanen zu fragen, wie die bisherigen Erfahrungen mit Schmerz- und Migränemitteln aussehen, insbesondere im Hinblick auf die Häufigkeit der Einnahme und die Einzeldosis. Relevant ist außerdem der Hinweis, dass Patienten die Mittel ohne ärztlichen Rat nur kurzfristig und in der niedrigst möglichen Dosis einnehmen sollten. Je nach Schmerzmittel ist die Dauer auf maximal vier Tage (bei leichten bis mäßigen Schmerzen) oder maximal drei Tage (bei Fieber) begrenzt.

Besteht der Verdacht, dass ein schädlicher Gebrauch oder Fehlgebrauch sowie ein resultierender chronischer Kopfschmerz vorliegt, sollte das pharmazeutische Personal den Patienten der Leitlinie zufolge an einen Arzt verweisen. Die Abgabe des Medikaments zu verweigern, sei nicht zielführend, ebenso wenig wie die Umstellung auf ein anderes Schmerzmittel.

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