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Corona-Pandemie

Kontaktverbot statt Ausgangsbeschränkung

Bund und Länder haben sich im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf eine umfassende Beschränkung sozialer Kontakte verständigt,  die mindestens zwei Wochen gelten soll. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind demnach grundsätzlich verboten – für Familien gelten Ausnahmen.
AutorKontaktdpa/PZ
Datum 22.03.2020  17:54 Uhr

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich bei einer Telefonkonferenz am Sonntag darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.  Das geht aus einem Beschlusspapier von Bund und Ländern hervor, das der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag in Berlin vorlag.

Weiter sollen Restaurants und Gaststätten unverzüglich schließen - wo dies noch nicht der Fall sei. »Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause«, heißt in dem Beschluss. Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege sollen unverzüglich schließen. Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons, wie aus dem Beschluss von Bund und Ländern hervorgeht. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.

Angesichts der verschärften Regeln zum Aufenthalt außerhalb von Wohnungen hat die Berliner Polizei darauf hingewiesen, dass Menschen beim Spazierengehen oder Einkaufen ihre Ausweise mit sich führen sollten. »Dieser und andere Dokumente sollen unseren Kollegen bei Zweifeln im Einzelfall die Prüfung ermöglichen, ob Sie mit Personen desselben Haushaltes unterwegs sind», sagte ein Sprecher der Berliner Polizei.

Zusätzlich Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Ländern

Unabhängig von dieser bundesweiten Regelung gelten bereits in Bayern, dem Saarland, Baden-Württemberg und ab Montag 0:00 Uhr auch in Sachsen Ausgangsbeschränkungen, mit denen die weitere Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 verlangsamt werden sollen. Auch andere Ländern können mit Ausgangsbeschränkungen nachziehen. Deshalb sollten alle Apothekenleiter ihren Mitarbeitern Passierbescheinigungen ausstellen.  In Mecklenburg-Vorpommern besteht ein Einreiseverbot für Einwohner anderer Bundesländer, wenn sie nicht zur Arbeit in den Nordosten müssen.

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