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Verunreinigte Glucosemischung

Kölner Apotheken dürfen wieder öffnen

Nach dem Tod einer jungen Frau und ihres Babys wegen einer verunreinigten Glucosemischung aus einer Kölner Apotheke waren die drei Apotheken des Betreibers geschlossen worden. Da heute bekannt wurde, dass die Verunreinigung vermutlich auf ein Versehen zurückzuführen ist, dürfen die Apotheken wieder öffnen.
dpa
11.10.2019  16:24 Uhr

Die Herstellung eigener Arzneimittel bleibe den Apotheken aber weiterhin untersagt, wie das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit der Stadt Köln am Freitag mitteilte. Das Verbot soll so lange bestehen bleiben, bis Maßnahmen eingeführt seien, die eine solche Verunreinigung in Zukunft ausschlössen. Zuvor waren die Apotheken aus Sicherheitsgründen vorläufig geschlossen worden. Sie hatten nur noch Pflegeheime beliefern dürfen. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen zwei Mitarbeiter der Apotheke wegen fahrlässiger Tötung. Die Verunreinigung der Glucose sei eher auf ein Versehen als auf Vorsatz zurückzuführen, hatte der Kölner Staatsanwalt Ulrich Bremer gesagt. Die Beschuldigten hätten sehr umfangreiche Aussagen zu ihren Aufgaben und den Abläufen in der Apotheke gemacht. Die Substanz Lidocainhydrochlorid, die zum Tod der Frau und ihres Kindes geführt hatte, sei in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert gewesen wie die Glucose.

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