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Nach AvP-Pleite
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Koalition will Rechenzentren zu Treuhandkonten verpflichten

Die Pleite des privaten Rechenzentrums AvP wäre wohl glimpflicher verlaufen, wenn die Gelder der Apotheker auf Treuhandkonten gelegen hätten. Eine solche Verpflichtung der Rechenzentren hatte die Bundesregierung zuletzt noch abgelehnt. Nun wollen allerdings Union und SPD im Bundestag tätig werden.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 19.03.2021  13:00 Uhr
Union und SPD wollen »insolvenzfeste« Anlage von Geldern

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Nun könnte es allerdings doch zu einer Treuhandkonten-Pflicht kommen. Der PZ liegt ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum sogenannten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), der eine entsprechende Änderung des Paragraphen 300 im SGB V vorsieht. In diesem Paragraphen wird die Apothekenabrechnung grundsätzlich geregelt. Dort heißt es in Absatz 2 Satz 1, dass Apotheken die Leistungen von Rechenzentren in Anspruch nehmen können.

Dieser Satz soll nun erweitert werden und soll laut Änderungsantrag folgendermaßen lauten: »Die Apotheken (…) können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen (…) Rechenzentren in Anspruch nehmen, die vereinnahmten Gelder, soweit diese zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, auf offenen Treuhandkonten zu hinterlegen haben.«

Zur Begründung heißt es, dass man gewährleisten wolle, dass Apotheken und andere Leistungserbringer »die von ihnen erbrachten Leistungen bzw. abgegebenen Arzneimittel insolvenzfest die von den Kostenträgern hierfür gezahlten Vergütungen erhalten«.

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