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Änderungsantrag zum DVG

Koalition will beim Datenschutz nachbessern

Nachdem Bundesrat, Opposition und Patientenschützer den Datenschutz für gesetzlich Versicherte im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bemängelt hatten, lenkt die Koalition nun offenbar ein. Nach PZ-Informationen plant sie, bestimmte kritische Stellen im Kabinettsentwurf anzupassen.
Christina Müller
05.11.2019  13:56 Uhr

Am kommenden Donnerstag will die Regierung das DVG verabschieden. Dann muss sich der Kabinettsentwurf in zweiter und dritter Lesung den Abgeordneten im Bundestag stellen. Bereits vorab waren unter anderem Grüne, FDP, Bundesrat und die Deutsche Stiftung Patientenschutz gegen Teile des geplanten Gesetzes Sturm gelaufen.

Die Kritiker stemmten sich insbesondere gegen das Vorhaben, versichertenbezogene Daten wie Alter, Geschlecht, Wohnort und empfangene Behandlungen von den Kassen an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermitteln zu lassen. Dort sollten sie zunächst gesammelt und erst in einem zweiten Schritt pseudonymisiert werden. Das Ziel von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist es, die Informationen der Forschung zugänglich machen.

Riesiger Datenpool

Das Problem: Bei diesem Verfahren wäre ein riesiger Datenpool mit hochsensiblen personenbezogenen Gesundheitsinformationen entstanden. »Es droht ein großer Vertrauensverlust«, schrieb etwa die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, beim Kurznachrichtendienst Twitter. »Nie zuvor wurden bislang Versorgungsdaten aller gesetzlich Versicherten ohne Pseudonymisierung an einer Stelle zusammengetragen.«

Mit Blick auf die Bedenken auch des Bundesrats und das große mediale und öffentliche Interesse an der Thematik scheint die Koalition jetzt nachbessern zu wollen: In den Änderungsanträgen von Union und SPD, die der PZ vorliegen, rücken sie von dem Vorhaben ab, die Daten unter Verwendung der Versichertennummern beim GKV-Spitzenverband zu sammeln. »Stattdessen haben die Kassen ein versichertenbezogenes Lieferpseudonym zu verwenden, das eine krankenkassenübergreifende eindeutige Identifikation des Versicherten innerhalb eines Berichtszeitraums ermöglicht«, heißt es in den Anträgen.

Lob und Kritik von der Opposition

Klein-Schmeink hält die Anpassung für den richtigen Schritt. »Die Koalitionsfraktionen haben die Regelungen zur Datenübermittlung vernünftigerweise überarbeitet und unsere Forderung nach einer Übermittlung lediglich pseudonymisierter Daten übernommen«, teilte sie auf Anfrage der PZ mit. An diesem Beispiel zeige sich jedoch erneut, dass »Spahn mit dem Datenschutz und mit Patientenrechten auf Kriegsfuß steht«. Die Grünen-Gesundheitsexpertin fordert den Minister auf, den jetzt eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. »Wir erwarten nun von Spahn, dass er in der geplanten Rechtsverordnung klare datenschutzfreundliche Regelungen trifft, etwa zu Löschfristen.«

Darüber hinaus ist aus ihrer Sicht dringend eine gesellschaftliche Diskussion über die Verwendung gesundheitsbezogener Daten erforderlich. »Es kann nicht sein, dass Spahn diese Fragen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Gute Versorgung und Forschung zum Nutzen von Patientinnen und Patienten brauchen in erster Linie qualitativ gute Daten, keine Datengräber.«

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