Im ersten Quartal 2026 wurden 73.622 Notdienste geleistet. / © Imago/Michael Gstettenbauer
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat eine Pauschale von 571,46 Euro für jeden im ersten Quartal 2026 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Das teilte der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) am Dienstag mit. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge am morgigen Mittwoch (16. Juni) direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal steigt die Notdienstpauschale von 550,53 Euro um 20,93 Euro (+ 3,8 Prozent).
Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten nach NNF-Angaben die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.
Der DAV setzt für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss für erbrachte Vollnotdienste fest. Dabei berücksichtigt er auch die Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Als Vollnotdienste zählen die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr vollständig erbracht werden.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Am 5. Juni wiesen die Treuhandkonten des NNF einen Einnahmenstand von 42.171.852,89 Euro aus. Im ersten Quartal 2026 wurden 73.622 Vollnotdienste geleistet. Der NNF berechnet abzüglich der Verwaltungsausgaben einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 571,46 Euro.
Im ersten Quartal 2026 wurden außerdem 200.809.581 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet – im Vergleich zum vierten Quartal 2025 ist das ein Rückgang von 1,58 Prozent und ein Anstieg von 0,09 Prozent verglichen mit dem ersten Quartal 2025.