»Klimapakt Gesundheit« will Gesundheitsschutz vorantreiben |
Melanie Höhn |
15.12.2022 14:00 Uhr |
In einem gemeinsamen Strategieprozess haben sich alle Akteure laut der Erklärung vorgenommen, sich noch enger auszutauschen und abzustimmen. »Wir wollen gemeinsam handeln, gute Beispiele identifizieren, Öffentlichkeit schaffen, die wissenschaftliche Evidenzbasis erweitern und kommunizieren«, heißt es darin.
Jeder Akteur wolle in seinem jeweiligen Gestaltungsbereich darauf hinarbeiten, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, Wissen und Informationen bereitzustellen sowie Maßnahmen einzuleiten.
Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden kann, muss laut Erklärung auch das Gesundheitswesen seinen Beitrag leisten. Derzeit ist es für etwa 5 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. »Deutschland hat sich mehrfach auch international auf Klimaschutzziele verpflichtet, die das Gesundheitswesen einbeziehen, etwa im Rahmen der WHO-Initiative bei der UN Klimakonferenz in Glasgow 2021 und im Rahmen des Beschlusses der Gesundheitsministerinnen und -minister der G7-Staaten im Mai 2022 zur klimaneutralen Gestaltung ihrer Gesundheitssysteme.
»Wir Akteure des Gesundheitswesens tragen in unterschiedlicher Weise Verantwortung für die 4 Ziele des Klimaschutzgesetzes, sei es aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, als Träger öffentlicher Aufgaben oder freiwillig«, wie es in der Erklärung weiter heißt. »Unser Beitrag umfasst Energieeinsparungen, energetische Sanierung, Abfallvermeidung, nachhaltige Beschaffung, Nutzung erneuerbarer Energien und einen effizienten Ressourceneinsatz. Dazu werden wir unsere Handlungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen nutzen und Kriterien der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes künftig stärker berücksichtigen.«
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bei der Diskussion über den Klimapakt im BMG. / Foto: Jan Pauls Fotografie
Vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes seien »erhebliche Anstrengungen in der Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsversorgung, Pflege und öffentlicher Gesundheit erforderlich, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und sich an sie anzupassen«. Zudem sei es ein gemeinsames Anliegen, den Gesundheitsgefahren durch den Klimawandel vorzubeugen. »Wir erkennen an, dass dies weit über das Gesundheitswesen einschließlich der Finanzverantwortung hinausgeht und weiterer Anstrengungen in anderen Politikfeldern bedarf«, erklärten die Akteure weiter. Am Beispiel des Hitzeschutzes zeige sich, dass bereits bei der Raumordnung sowie Städteplanung und -umgestaltung angesetzt werden müsse. Auch lebensweltbezogene Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention würden dazu beitragen, den mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken frühzeitig entgegenzuwirken. Verantwortliche »in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Betrieben und Kommunen« müssten daher »unterstützt werden, die Rahmenbedingungen in diesen Lebenswelten gesundheitsförderlich und zugleich klimafreundlich zu gestalten und die Menschen für ein klimaschützendes und klimaangepasstes Verhalten zu sensibilisieren und zu befähigen.«
Darüber hinaus sei das Gesundheits- und Pflegesystem auf häufigere Hitzewellen und Extremwetterereignisse vorzubereiten, damit auch in Krisenzeiten die Versorgung bestmöglich sichergestellt werden könne. Dazu sei es von entscheidender Bedeutung, wissenschaftliche Evidenz und epidemiologische Erkenntnisse zu generieren und zu nutzen. Dadurch könnten neue Gesundheitsgefahren, etwa die Ausbreitung bislang bei uns selten vorkommender Infektionskrankheiten, schneller erkannt, das Wissen über die Wechselwirkungen von Klimawandel und Gesundheit im Versorgungsalltag berücksichtigt und in die Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote integriert werden. Die Akteure haben vereinbart, dass mit der Erklärung die vereinbarten Anliegen und Ziele weiter konkretisiert werden. Dazu soll ein regelmäßiger Austausch über Erfahrungen und erfolgversprechende Konzepte stattfinden.