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Dm scheitert mit Verfassungsbeschwerde
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Keine OTC-Abgabe in österreichischen Drogerien

Dm ist in Österreich mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert: Der Apothekenvorbehalt von OTC-Produkten ist rechtens, das hat der Verfassungsgerichtshof in Wien bekräftigt. Die Drogeriekette behält sich nun eine rechtliche  Prüfung auf EU-Ebene vor. 
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 24.03.2021  13:30 Uhr

Unternehmen zeigt sich kämpferisch

Bei dm zeigt man sich zerknirscht. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs stelle klar: Der Apothekenvorbehalt sei zwar nicht verfassungswidrig, aber durch die Verfassung auch nicht zwingend vorgegeben. Rückendeckung von der Politik erwartet die Drogeriekette aber anscheinend bis auf Weiteres auch nicht. »Aufgrund der im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien ist zu erwarten, dass die Regierung eine Liberalisierung weiter verzögern wird«, konstatiert das Unternehmen. Trotzdem will dm nicht lockerlassen. Man wolle die Entscheidung des VfGH nun im Detail analysieren, heißt es. Und dm-Geschäftsführer Harald Bauer gibt sich kämpferisch: »Im Zuge dessen wird zudem geklärt, ob wir den Apothekenvorbehalt auf europäischer Ebene überprüfen lassen, was vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt wurde.«

 

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