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Europäischer Rat

Keine Mehrwertsteuer auf Corona-Tests

Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich am Montag darauf geeinigt, dass auf Covid-19-Impfstoffe und Tests keine Mehrwertsteuer erhoben werden muss. Damit ist eine EU-weite Grundlage geschaffen. Jedes Mitgliedsland kann nun einen reduzierten Steuersatz oder die Abschaffung der Mehrwertsteuer für die Impfstoffe und Tests einführen. Das Bundesfinanzministerium prüft aktuell die Möglichkeiten der Umsetzung.
Charlotte Kurz
09.12.2020  15:00 Uhr

Um die Beschaffung von Coronavirus-Impfstoffen sowie Tests so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten, stellte die EU diese Woche entsprechende Weichen. Am Montag einigten sich die EU-Mitgliedstaaten in einer Sitzung des Europäischen Rats darauf, dass Krankenhäuser, Angehörige der Gesundheitsberufe, dazu zählen auch Apotheken, sowie Einzelpersonen beim Ankauf von Covid-19-Impfstoffen sowie Coronavirus-Tests keine Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Der einstimmige Beschluss folgte damit einem Vorschlag der EU-Kommission vom 28. Oktober.

Die Besteuerung liegt zwar in der Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten, die EU kann aber bei gewissen Produkten einen Mindestsatz festlegen, der versteuert werden muss. Dies trage zu einer Mindestharmonisierung des Binnenmarkts bei, erklärte ein Sprecher der EU-Kommission auf Anfrage der PZ. Das bedeutet, dass die EU hier den Grundstein legt und den Mitgliedstaaten offenlässt, ob sie reduzierte Mehrwertsteuern auf die Tests und Impfstoffe erheben oder sie sogar ganz von der Mehrwertsteuer befreien wollen. Derzeit können die EU-Staaten die Mehrwertsteuer auf Impfstoffe zwar bis auf 5 Prozent senken, jedoch nicht den Nullsatz anwenden.

Mit den Testkits sind alle Tests gemeint, so der Kommissionssprecher. Also PCR-Tests sowie Antigen-Schnelltests, die Apotheken an Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflegeheimen, aber mittlerweile auch an Schulen und Kitas abgegeben können. Für die Abgabe der Antigentests sieht der Gesetzgeber eine Vergütung für Apotheker von 60 Cent pro Test vor. Diese Regelung tritt am heutigen Mittwoch in Kraft.

Deutschland prüft die Umsetzung

»Die Einigung macht es möglich, Covid-19-Impfstoffe in der gesamten EU mehrwertsteuerbefreit zu beschaffen. Ich gratuliere allen Beteiligten zu der extrem schnellen Annahme der neuen Vorschriften, die zur Senkung der Kosten für Impfstoffe und Testkits beitragen«, erklärte dazu der italienische Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni. »Eine erfolgreiche Verteilung dieser Impfstoffe ist unerlässlich, damit Europa die Pandemie überwinden kann. Dies hat in den kommenden Monaten absolute Priorität.«

In Deutschland werden die Covid-19-Impfstoffe zunächst vom Bund bezahlt. Im Haushaltsetat 2021 sind 2,7 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums (BMF) erklärte auf Nachfrage der PZ, dass die Situation und Entwicklung der diesbezüglichen Mehrwertsteuer für Impfstoffe und Tests momentan geprüft werde.

Die neuen Vorschriften gelten am ersten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Da sich die Mitgliedstaaten jedoch einstimmig geeinigt hatten, ist dies nur Formsache und wird in den kommenden Tagen erfolgen.

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