Keine Gutachten für Bühler |
Der Fall Bühler kam auch bei der berufspolitischen Diskussion beim Fortbildungskongress Pharmacon in Schladming zu Sprache. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt positionierte sich klar: »Die ADBA wird Herrn Bühler die Gutachten nicht zur Verfügung stellen.« Hierfür gebe es zwei Gründe, einen formalen und einen inhaltlichen. Die formale Begründung sei, dass eine Petition ein Instrument für Privatpersonen sei, nicht für Interessensverbände oder öffentlich-rechtliche Körperschaften. Deshalb habe die ABDA bereits zu Beginn des Petitionsverfahrens entschieden, dieses offiziell nicht zu unterstützen.
»Seit dem Deutschen Apothekertag 2019 gibt es zusätzlich zu dieser formalen Begründung eine inhaltliche«, sagte Schmidt. Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker habe sich mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen, das VOASG zu unterstützen. Dies sei ein klarer Auftrag für die ABDA. Das Rx-VV sei ein Nebenweg, der von diesem Vorhaben ablenke und deshalb zu vermeiden sei.
Zu akzeptieren, dass das Rx-VV mit Gesundheitsminister Spahn nicht umsetzbar ist, falle vielen Apothekern sehr schwer. Dafür habe er Verständnis, so Schmidt. »Aber dass mit Minister Spahn ein Rx-VV kommt, ist genauso unwahrscheinlich wie ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen unter Verkehrsminister Scheuer«, so Schmidt. Offensichtlich wollten einzelne Mitgliedsorganisationen mit der Unterstützung für Bühler ein Signal nach innen, an die Apothekerbasis senden. »Die Außenwirkung ist aber verheerend«, warnte der ABDA-Präsident. Das Beharren auf dem Rx-VV trotz des anderslautenden Apothekertagsbeschlusses sei »bezüglich der Glaubwürdigkeit der Apothekerschaft eine Katastrophe«.