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Omega-3-Fettsäuren

Kein Schutz vor weiteren Herzproblemen

Bislang hoffte man, dass Patienten sich nach einem Herzinfarkt mit der Einnahme von Omega-3-Fettsäuren vor weiteren Herzproblemen schützen könnten. Ein EMA-Review fand jedoch kein Benefit in dieser Indikation, die nun bei den entsprechenden Präparaten gestrichen wird.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 27.06.2019  14:34 Uhr

Präparate mit Omega-3-Fettsäuren sind in mehreren EU-Staaten auf nationaler Ebene zugelassen für die Prävention weiterer kardiovaskulärer Ereignisse bei Patienten, die zuvor einen Herzinfarkt erlitten hatten. Die Präparate enthalten Ethylester der Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) in einer Dosis von 1 Gramm pro Tag. Zur Zeit der Zulassung habe es Hinweise auf eine vorteilhafte Wirkung auf Herz und Blutgefäße von Myokard-Patienten gegeben, heißt es seitens der Europäischen Arzneimittelagentur EMA.

Diese Effekte konnten nun aber in einem erneuten Review der Behörde nicht bestätigt werden. Bereits im Dezember 2018 hatte die EMA aufgrund neuer Daten empfohlen, die Indikation zu streichen. Daraufhin hatten einige Firmen eine Reevaluation gefordert, die nun veröffentlicht wurde.

Die EMA betont darin, dass die Präparate nicht mehr zur Sekundärprävention von kardiovaskulären Problemen eingesetzt werden sollten, auch wenn keine neuen Sicherheitsbedenken vorliegen. Diese Mittel  können aber weiterhin zur Reduktion von Triglycerid-Werten (Hypertriglyceridämie) vermarktet werden. EPA und DHA sind typischerweise in Fischöl enthalten.

Betroffen sind auch einige Präparate in Deutschland: Laut Liste der EMA sind dies Omacor, Omegoil, Zodin Omega-3 sowie weitere Präparate mit dem namen Omega 3 von Glenmark Pharmaceuticals, Biomo Pharma, Ntc, Ratiopharm und Heumann.

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