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Jod-Präparate für Katastrophenfall

Kein Grund zur Herstellung in der Apotheke

Für den Fall eines atomaren Unfalls sind hochdosierte Kaliumjodid-Tabletten in Deutschland zu genüge bevorratet. Lieferengpässe in Apotheken seien also kein Grund, Kaliumiodid-Zubereitungen zum Schutz vor radioaktivem Jod rezepturmäßig herzustellen, informieren DAC und NRF.
Carolin Lang
11.03.2022  15:00 Uhr

Aus Sorge vor einem atomaren Unfall im Zuge des aktuellen Ukraine-Konflikts gibt es seit Anfang März vermehrt Nachfragen nach Präparaten zur Jodblockade in deutschen Apotheken. Zahlreiche Stellen, darunter auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), rieten infolgedessen dringend von einer eigenständigen Einnahme ab. »Eine Selbstmedikation birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, hat aktuell aber keinerlei Nutzen«, warnte Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Aufgrund der Entfernung zur Ukraine sei außerdem nicht damit zu rechnen, dass eine Einnahme erforderlich werden könnte.

Tabletten zur Jodblockade dürfen erst nach ausdrücklicher Aufforderung durch die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden und nur in der von ihnen genannten Dosis eingenommen werden; der richtige Einnahmezeitpunkt ist für die Wirkung entscheidend. Für den Fall der Fälle haben die Behörden hierzulande 189,5 Millionen hochdosierte Kaliumjodid-Tabletten bevorratet, die bei Bedarf an die Bevölkerung ausgegeben werden.

Trotz der erhöhten Nachfrage liegen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) »keine Hinweise auf eine eingeschränkte Verfügbarkeit von jodidhaltigen Arzneimitteln vor«, teilte das Institut der PZ am gestrigen Donnerstag auf Nachfrage mit. Davon ausgenommen sei das Arzneimittel ›Kaliumiodid Lannacher 65-mg-Tabletten‹, für das sich »eine potenziell eingeschränkte Verfügbarkeit zeigt«, hieß es weiter. Doch sind die vorhandenen Bestände an hochdosierten Jodtabletten »ausreichend, um die Bevölkerung bei einem Kernkraftwerksunfall im Inland oder im grenznahen Ausland mit Jodtabletten zu versorgen«, heißt es seitens des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).

Erhöhte Nachfrage nach Herstellungsanweisungen

Ein Lieferdefekt anderweitig vorhandener Bestände der genannten 50-mg-Iodtabletten in der Apotheke sei deshalb kein Grund, Kaliumiodid-Zubereitungen zum Schutz vor Iod131 rezepturmäßig herzustellen, schreiben DAC und NRF. »In den letzten zwei Wochen kam es häufiger vor, dass uns Apotheken gezielt nach Herstellungsvorschlägen für entsprechende Präparate gefragt haben«, erklärte Apothekerin Antje Lein vom DAC/NRF gegenüber der PZ. »Eine unreflektierte Herstellung ist derzeit nicht angezeigt«, betonte sie weiter.

In Bezug auf Kaliumjodid seien im DAC/NRF zwei Vorschriften relevant, heißt es im zugehörigen Rezepturhinweis. Das sei zum einen die NRF-Vorschrift 20.4. Kaliumiodid-Tropfen 0,05 Prozent zur Prophylaxe des alimentären Jodmangels und Therapie der euthyreoten Struma und zum anderen die NRF-Vorschrift 28.1. Iodid-Lösung 500 mg/ml zur präoperativen Behandlung bei Morbus Basedow.

Bis vor etwa 20 Jahren gab es auch eine Vorschrift für Präparate zur Jodblockade, die NRF-Rezepturvorschrift 19.3. Kaliumiodid-Strahlenschutzlösung 1 Prozent. Doch wurde diese mit der Ergänzungslieferung 2002 gestrichen, da der Gesetzgeber mit der Kaliumjodidverordnung (KIV) Vorsorge getroffen hat. »Wir haben uns entschlossen, diese Vorschrift nicht an einzelne Apotheken herauszugeben – vor dem Hintergrund, dass wir die unbedachte Herstellung nicht fördern wollen«, so Lein.

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