Kein Ersatz für persönlichen Kontakt in der Offizin |
Anke Rüdinger, stellvertretende DAV-Vorsitzende und Leiterin des »Digital Hub« der ABDA, kann sich vorstellen, dass Apotheken künftig verschiedene neue digitale Dienstleistungen anbieten. / Foto: ABDA
Bereits jetzt unterstützen digitale Anwendungen die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker in vielen Bereichen, führt Rüdinger in ihrem Kommentar aus. Als Beispiele nennt sie die Warenwirtschaftssysteme, das Ausstellen digitaler Impfzertifikate während der Pandemie oder das E-Rezept.
Das Potenzial sei jedoch bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die digitalen Anwendungen sollten die Arbeit in den öffentlichen Apotheken immer dort ergänzen, wo sie die Versorgung der Bevölkerung verbessern oder den Apothekenteams die Verwaltung erleichtern können, etwa bei der Dokumentation oder bei Nachweispflichten.
Auf keinen Fall könnten diese allerdings »dauerhaft das vertrauensvolle persönliche Beratungsgespräch in der Apotheke vor Ort zwischen Apothekerinnen und Apothekern und ihren Patientinnen und Patienten ersetzen«, definiert die stellvertretende DAV-Vorsitzende auch die Grenze des Einsatzes digitaler Anwendungen.
In ihrem Kommentar informiert Rüdinger über den »Digital Hub«, einen 2021 gegründeten Think Tank, den die ABDA derzeit einrichtet. Die Mitglieder hätten sich intensiv mit den digitalen Anwendungen aus öffentlichen Apotheken zur Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten beschäftigt, erläutert Rüdinger, die den »Digital Hub« leitet.
Im Folgenden geht sie auf das Thema »Telepharmazie« ein. Dazu habe die Bundesapothekerkammer am 11. Juni 2024 ein Symposium veranstaltet. Obwohl der Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) mehrfach den Begriff verwende, gebe es bislang keine allgemein verbindliche Definition. »Wir als Digital Hub verstehen unter Telepharmazie die Kommunikation des pharmazeutischen Personals von öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken im Rahmen einer pharmazeutischen Tätigkeit, bei der sich das Apothekenpersonal sowie die Patientinnen und Patienten oder sonstigen Leistungsempfängerinnen und -empfänger nicht am gleichen Ort aufhalten«, erläutert Rüdinger.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.