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E-Rezepte

KBV will Berufsbezeichnung streichen

Die Berufsbezeichnung der Ärzte verursacht beim E-Rezept noch Probleme. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) könnte die Angabe komplett gestrichen werden. Was die Verzögerungen bei der Signatur angeht, will sich die KBV bei der Gematik für eine Lösung einsetzen.
Alexander Müller
17.01.2024  11:50 Uhr

Heimversorgung

Die KBV teilt die Einschätzung des DAV, dass in der Heimversorgung weiterhin das Muster 16 sowie der Tokenausdruck zur Anwendung kommen sollten. Zudem könnten Rezepte auch für diese Versicherten über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) des Versicherten eingelöst werden. Im Sinne der Versorgung setze sich die KBV dafür ein, dass den Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten möglichst zeitnah eine digitale Verwaltungsfunktion für die E-Rezepte zur Verfügung gestellt werde.

Token-Ausdruck

Der DAV hatte daran erinnert, dass die Versicherten Anspruch auf den Ausdruck eines Token haben, falls sie das E-Rezept nicht auf einem digitalen Weg einlösen möchten. Die KBV betont zwar, die Praxen entsprechend zu informieren. Man setze sich aber für volldigitale Lösungen ein. »Eine Voraussetzung hierfür ist zum Beispiel, dass Apotheken flächendeckend in der Lage sind, E-Rezepte per EGK einzulösen. Praxen haben uns wiederholt berichtet, dass Patientinnen und Patienten von der Apotheke zurück in die Arztpraxis geschickt wurden, da eine Einlösung der Verordnung per eGK nicht möglich war. Wir vertrauen darauf, dass Sie sich ebenfalls für die zeitnahe Ermöglichung volldigitaler Lösungen einsetzen«, spielt die KBV-Spitze den Ball zurück zum DAV.

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