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Kassenärzte

KBV gegen Homöopathie-Erstattung

Aus Sicht des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sollte die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Patienten keine homöopathischen Leistungen finanzieren. »Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren«, sagte Gassen heute gegenüber der »Rheinischen Post«
dpa
PZ
11.07.2019  11:08 Uhr

In Deutschland wird immer wieder über die Homöopathie gestritten und darüber, ob die Allgemeinheit die Kosten für eine solche Behandlung tragen muss. Hierzulande ist Homöopathie zwar kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der GKV. Allerdings erstatten viele Kassen ihren Versicherten die Behandlungskosten, weil es eine Nachfrage gibt.

Auch die Apotheker sind sich nicht einig, wo Homöopathika in der Apotheke platziert werden sollten: vor oder hinter der Verkaufstheke oder sollten sie gar aus der Apothekenpflicht genommen werden? Darüber wurde im Mai auf dem Thüringer Apothekertag heftig diskutiert. 

Im Nachbarland Frankreich will die Regierung voraussichtlich die Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen streichen. Nach Einschätzung der obersten Gesundheitsbehörde des Landes ist homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt, hatte die Behörde Ende Juni in einer Stellungnahme mitgeteilt. Jetzt hat das Nachbarland beschlossen, dass von 2021 an Homöopathika nicht mehr von der Krankenkasse erstattet werden. Bereits ab Januar 2020 soll der Anteil, den französische Kassen übernehmen, bereits von 30 auf 15 Prozent sinken. So solle den Patienten, verschreibenden Ärzten und der betroffenen Industrie Zeit zur Anpassung gegeben werden, erklärte das französische Ministerium in einer gestern veröffentlichten Meldung. Gassen begrüßte in der Zeitung den Vorstoß aus Frankreich. »Wer homöopathische Mittel haben möchte, soll sie auch bekommen, aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft.«

Auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hat sich kürzlich gegen die Kostenerstattung von Homöopathie durch die GKV ausgesprochen. «Wir müssen in der GroKo darüber reden», hatte er Anfang Juli dem »Tagesspiegel« gesagt. Ihm zufolge sollen auch freiwillige Leistungen der Krankenkassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der über die Pflichtleistungen der Kassen entscheidet, unterstützt Lauterbach.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, sagte der Nachrichtenagentur dpa »Homöopathie sollte weiterhin nutzbar sein, allerdings auf Selbstzahlerbasis.« Sie kritisierte, dass Kassen mit freiwilligen Leistungen vor allem junge und gesunde Leute werben wollten. Für einen echten Qualitätswettbewerb um die beste Versorgung könnten nur Leistungen mit anerkanntem Nutzen in Betracht kommen.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) forderten nun Klarheit von der Politik. Die Kassen stünden »zwischen Baum und Borke«, sagte der Chef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, der Medium »Freitag«. Wie in Frankreich sei daher der Gesetzgeber gefragt. »Dann müsste er Homöopathie als zusätzliche Leistung der Krankenkassen explizit ausschließen.« 

 

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