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KV-Bayern

Kassenärzte fordern Dispensierrecht

Impfen in der Apotheke? Geht gar nicht, finden die Ärzte in Bayern. Weil die Apotheker mit einem DAT-Beschluss erneut an der Arbeitsteilung rüttelten, droht die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) nun damit, das Dispensierrecht einzufordern.
Jennifer Evans
30.09.2021  11:55 Uhr

Der erneute Vorstoß der ABDA stößt der KVB übel auf. Am Ende des Deutschen Apothekertags (DAT) in Düsseldorf stand nämlich der Beschluss, die Grippe- und Corona-Schutzimpfungen aus den Arztpraxen teilweise in die Apotheken zu verlagern. Nach Auffassung der Kassenärzte in Bayern ist und bleibt die Impfung aber eine »originär ärztliche Tätigkeit, die fundiertes medizinisches Wissen und viel Erfahrung« erfordert. Wie sie am gestrigen Mittwoch mitteilten, sei dies in den Apotheken nicht in gleichem Maße vorhanden. Außerdem habe sich die »bisherige Arbeitsteilung in der ambulanten Gesundheitsversorgung« bewährt, sprich Medikamente und Impfstoffe verteilen die Offizinen und um die Behandlung der Patienten kümmern sich die niedergelassenen Mediziner.

Und durch das Impfen in der Apotheke würde auch nicht – anders als von der ABDA behauptet – die Covid-19-Impfquote signifikant steigen, kritisierte der KVB-Vorstand. Im Gegenzug droht er den Apothekern, dass »in letzter Konsequenz auch das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte kein Tabuthema mehr sein« dürfe, sofern die Pharmazeuten weiter an der »gut eingespielten« Arbeitsteilung zwischen Apotheke und Praxen rüttelten. Ärzten wäre es dann erlaubt, sowohl Arzneimittel herzustellen als auch abzugeben. Die ABDA hatte mit Blick auf die steigenden Impfquoten unter anderem immer wieder mit den positiven Erfahrungen aus dem europäischen Ausland argumentiert. Zum Beispiel in Großbritannien, der Schweiz oder Norwegen impfen auch Pharmazeuten gegen Covid-19. Und in Frankreich dürfen neben den Apothekern auch PTA gegen das Coronavirus impfen.

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