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Patientenrechte
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Kassen wollen 24 Stunden Bedenkzeit bei IGeL-Leistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern eine Stärkung der Patientenrechte bei häufig angebotenen Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen. Nötig seien hinreichende Aufklärung und auch eine Mindestbedenkzeit.
AutorKontaktdpa
Datum 17.06.2026  13:10 Uhr

Patientinnen und Patienten sollten zunächst nach Hause gehen und sich informieren können, ehe sie sich entscheiden, sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Martin Krasney, im brandenburgischen Kremmen.

Der Kassenverband schlägt vor, dass zwischen Angebot und Annahme eine Einwilligungsfrist von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben werden sollte. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für die Gesundheit gelten, zumal es nach einem Eingriff keine Widerrufsmöglichkeit gebe. Problematisch sei, dass bei einem Nein teils Nachteile bei der Behandlung oder für das Vertrauensverhältnis zur Ärztin oder zum Arzt befürchtet würden.

Für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie etwa Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke oder das Messen des Augeninnendrucks, die Patienten in der Praxis selbst zahlen, würden jährlich mindestens 2,4 Milliarden Euro ausgegeben, erläuterte der Verband mit Verweis auf Daten aus einer Versichertenbefragung und einer darauf aufbauenden Hochrechnung.

Krasney wies auf Experteneinschätzungen des Medizinischen Dienstes hin, der in einem »IGeL-Monitor« inzwischen 70 Leistungen bewertet hat. Davon seien bei 64 Leistungen ein unklarer Nutzen oder tendenziell eher negative Effekte festgestellt worden. Kassenleistungen hätten generell »das Prädikat, dass sie qualitätsgecheckt sind«. Darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Nach einer positiven Bewertung sei zum Beispiel eine zunächst als »IGeL« angebotene Stoßwellentherapie bei einem Fersensporn in den Katalog hineingekommen.

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