Kammerversammlung als großes Kino |
Erstmals wird der Bericht des Präsidenten nicht als Vor-Ort-Vortrag, sondern als Youtube-Video präsentiert werden. Dieses Video ist ab dem 15. Juni auf der Homepage der Kammer abrufbar und wird während der Präsenzveranstaltung aus Zeitgründen nicht noch einmal extra gezeigt. Allerdings kann und soll der digitale Bericht des Präsidenten dort diskutiert werden. Neu ist auch, dass der Vorstand im Vorfeld der Versammlung an mehreren Tagen Sprechstunden zu den Tagesordnungspunkten anbieten wird.
Aufgrund der besonderen Bedingungen in Corona-Zeiten habe der Vorstand darüber hinaus entschieden, die Tagesordnung der Kammerversammlung auf die notwendigsten Punkte zu beschränken. So könne die Dauer der Veranstaltung zum Schutz der Teilnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Einige Punkte wie die Nachbesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Wahl der Mitglieder des Schlichtungsausschusses und (in Abstimmung mit der Antragstellerin) auch ein Antrag zur Notdienstordnung sind auf die nächste Kammerversammlung verschoben worden. Die Wahl der Delegierten für den Deutschen Apothekertag entfällt, da dieser abgesagt wurde.
Siemsen machte im Gespräch mit der PZ deutlich, dass im Rahmen der Präsenzveranstaltung unbedingt grundlegende Details der neuen Gebührensatzung diskutiert werden müssen. Gemäß Schreiben der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11. Juli 2019 wurde die Genehmigung der Gebührensatzung mit der Auflage verbunden, die Weiterbildungsgebühr aufgrund der Gefahr der Kostenunterdeckung anzupassen. Darüber hinaus müssen die Fortbildungs- und QMS-Gebühren an die tatsächlichen Gegebenheiten angeglichen werden. Die neuen Gebühren werden vorgestellt. Den Entwurf der neuen Gebührensatzung kann vorbereitend auf der Homepage der Kammer eingesehen werden.
Wichtig und zukunftsweisend, so Siemsen, sei es zudem , im Rahmen der Präsenzveranstaltung die geplante Verlegung der Geschäftsstelle der Apothekerkammer zu diskutieren. Hintergrund sind Platz-, Aufgaben- und Personalzuwachs- sowie Daten- und Brandschutzgründe. Es soll über die Modifikationen des Umzugs und Entnahmen aus dem Kammervermögen zur Deckung der Kosten abgestimmt werden. Eine Beitragserhöhung sei in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Die Kammerversammlung ist gemäß § 25 HmbKGH beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Kammermitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist die Kammerversammlung erneut mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Dies kann in dringenden Fällen am selben Tage geschehen. Ist im laufenden Jahr noch eine zweite Sitzung der Kammerversammlung geplant, so findet diese am 24. November 2020, 19:30 Uhr, statt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.