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Plattformgebühren und Co.

Kammer Nordrhein klagt gegen »Gesund.de«

Mit dem Erstarken von Plattformen zur Arzneimittelversorgung und künftigen Abwicklung des E-Rezepts sind auch neue Geschäftsgebaren die Regel. Diese werfen immer öfter juristische Fragen hinsichtlich der Einhaltung des Apothekenrechts auf.  Nach Klagen gegen Shop Apotheke, Doc Morris und anderen verklagt die Apothekerkammer Nordrhein nun auch die apothekereigene Plattform »gesund.de« wegen Verstößen gegen das Apothekengesetz.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 13.05.2022  17:00 Uhr

Verantwortlichkeit von  Plattformen 

Abgesehen von der umsatzbezogenen Transaktionsgebühr hält die AKNR auch die Regelung zur Einlösung von E-Rezepten für wettbewerbsrechtlich unzulässig. »Gesund.de« hatte zuletzt seine Zusammenarbeit mit dem Telemedizinanbieter Medatixx verkündet und bietet seither auf seiner Plattform die Möglichkeit zur Vermittlung von Arztterminen an. Zuletzt hatte die Kammer gegen die Shop Apotheke geklagt und dort die Werbung für Videosprechstunden durch den Anbieter Zava moniert. Im Fall von »gesund.de« bemängelt sie keine Bewerbung von Fernbehandlungen, sondern die Einlösung von Verschreibungen, die im Anschluss an eine Fernbehandlung ausgestellt wurden. Die Kammer verweist hier auf die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Fernbehandlungsverbot. Demnach ist eine Fernbehandlung nur zulässig, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards eine persönliche Behandlung nicht notwendig ist. Diese Standards müssten von den Fachgesellschaften definiert werden, so der BGH.

Laut Plattform-Vertrag soll jede teilnehmende Apotheke die eingehenden Rezepte ungesehen einlösen, argumentiert Douglas. Es sei aber »ureigenste Aufgabe einer jeden Apotheke zu prüfen, ob eine Verschreibung ordnungsgemäß ist«, heißt es in der Klageschrift. Aus Sicht der Kammer muss jede Apotheke sicherstellen können, dass die Verschreibung ordnungsgemäß erfolgt ist. Kann sie das nicht, dürfte sie die Rezepte nicht beliefern. Zu klären ist also die Frage, ob »gesund.de« Verantwortung trägt für die elektronischen Verordnungen, die von anderen Plattformen einlaufen und demnach überprüfen müsste, ob deren Geschäftsmodelle rechtmäßig sind.

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